Tankstelle bei Karlsruhe setzt Mann ohne Maske vor die Tür

Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Spätestens seit Mitte April dieses Jahres ist eigentlich jedem bewusst, dass man ohne den Mund-Nasen-Schutz in kein Geschäft kommt.

Wer allerdings ein Attest vorweisen kann, dass er vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes befreit ist, kann sich nicht sicher sein, dass man überall Eintritt bekommt.

Ein Tankstellenpächter in Oberderdingen hat an seiner Eingangstür gut lesbar erklärt, dass in seinem Laden das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes Pflicht ist und keine Atteste zugelassen werden.

Dies wollte ein Kunde nicht akzeptieren, weil er ja eine Bescheinigung des Arztes vorweisen konnte.

Als er eine Tankstelle betreten wollte, wurde er sofort des Ladens verwiesen und vor die Tür gesetzt.

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In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg allerdings heißt es, dass man von der Pflicht des Mund-Nasen-Schutzes befreit ist, wenn es aus gesundheitlichen Gründen behinderungsbedingt nicht möglich ist.

Wer hat da nun Recht bekommen?