Tausende Euro Bußgeld drohen – Verweigerung von Auskunft für Volkszählung

Ein Diagramm und ein Mann schreibt.
Zahlen spielen in vielen Bereichen wichtige Rollen.

Die Volkszählung steht in Baden-Württemberg an. Wer die Auskunft verweigert muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Tausende Euro Bußgeld können einem Bürger auferlegt werden, wenn er bei der Volks- und Wohnungszählung die Angaben verweigert.

Mitmachen – sonst gibt es saftige Strafen

Wer bei der anstehenden Volks- und Wohnungszählung befragt wird, der sollte besser daran teilnehmen und mitmachen. Denn wer die Teilnahme und Antwort verweigert, der muss mit einem sehr hohen Bußgeld rechnen. Anscheinend ist das Thema Bußgeld in Baden-Württemberg ein neues Druckmittel geworden.

Erst vor Kurzem wurde erklärt, wer den Müll nicht korrekt entsorgt oder sich im Straßenverkehr daneben benimmt, muss ebenfalls mit Tausenden Euro Bußgeld rechnen. Nun wird auch die Verweigerung der Auskunft bei der Volks- und Wohnungszählung unter Geldstrafe gestellt.

Vorsicht vor hohen Strafen

Mitte Mai soll in Baden-Württemberg die Zählung durchgeführt werden. Das Statistische Landesamt benötigt diese wichtigen Zahlen. Nach solchen Zahlen richtet sich unter anderem die Einteilung von Wahlkreisen und auch die Finanzzuweisungen der Kommunen werden entsprechend angepasst.

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Die Personen, die online befragt werden können oder an einem Interview teilnehmen müssen, werden stichprobenartig ausgewählt. Neben Fragen zum Einkommen oder dem Bildungsstand werden auch Dinge zur Wohnsituation und Heizungsart bei der Wohnungszählung abgefragt.

Besser mitmachen

Sowohl bei der Wohnungszählung als auch bei der Befragung zur Volkszählung sollten die Ausgewählten mitmachen. Es handelt sich um eine wichtige Zählung und wer die Kooperation verweigert, dem kann sogar ein sehr hohes Bußgeld drohen.

Es kann sogar ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro drohen, wenn man die Angaben verweigert. Dabei beginnen die Bußgelder sogar schon bei mehreren Hundert Euro. Dabei handelt es sich nämlich um einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht. Wer also angeschrieben, angerufen oder direkt an der Haustüre befragt werden soll, nimmt sich am besten die fünf Minuten Zeit dazu.