Termin steht: Nächste Auszahlung kommt – „Für jeden 800 Euro“

Eine Frau zählt Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

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In Baden-Württemberg kann jeder 800 Euro zur Entlastung bekommen. Zum Teil sind auch Online-Anträge möglich.

Die Bundesregierung beschloss einen Heizkostenzuschuss als Entlastung. Diesen sollen alle Wohngeld-Berechtigten bekommen. Die Bürger müssen jedoch einen Antrag stellen.

Bis zu 800 Euro sind möglich

Die Inflation hat uns voll im Griff. Lebensmittel, Kraftstoffe und Energie sind deutlich im Preis gestiegen. Zudem kommt auf viele Menschen seit Oktober noch die Gasumlage dazu. Die Bürger müssen sich im wahrsten Sinne des Wortes warm anziehen, denn die Preise sollen noch teurer werden. Immerhin herrscht derzeit eine Rekord-Inflation von über sieben Prozent.

Die Ampel-Koalition in Berlin reagiert auf die Energie- und Preiskrise mit einem dritten Entlastungspaket. Die Bundesregierung nimmt dafür 65 Milliarden Euro in die Hand. Diese sollen die Bürger zumindest etwas entlasten.

Jeder profitiert von dem Entlastungspaket

Von den meisten vorgestellten Maßnahmen profitiert die breite Masse in Deutschland. So bekommen etwa Rentner eine Zahlung von 300 Euro. Die Auszahlung war bereits am 1. Dezember des vergangenen Jahres. Auch Erwerbstätige erhielten bereits eine Energiepauschale. Die Bundesregierung regelte diese in dem Entlastungspaket II. Die Auszahlung erfolgte ab September.

Nicht auf alle Maßnahmen hat man automatisch einen Anspruch. Für mache Hilfen muss man einen Antrag stellen. Das gilt auch für den Heizkostenzuschuss, der von September an zusätzlich zum Wohngeld gewährt wird. Das Wohngeld ist eine Sozialleistung für Bürger, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten ihres selbst genutzten Wohneigentums beziehen.

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Mindestens 415 Euro Heizkostenzuschuss für 2022

Wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um seinen Wohnraum zu bezahlen, kann das Wohngeld als einen Zuschuss zur Miete beantragen. Als Eigentümer kann man das Wohngeld als Lastenzuschuss beziehen. In beiden Fällen muss man einen Antrag bei der zuständigen Wohngeld-Behörde stellen. Ob man Wohngeld bekommt und wie hoch dieses ist, bestimmen mehrere Faktoren. Deswegen wird das Wohngeld individuell berechnet.

Wohngeld-berechtigte Haushalte profitieren auch von dem beschlossenen Heizkostenzuschuss. Sie bekommen ihn einmalig für die Heizperiode 2022 auf ihr Konto. Berechtigt ist, wer zwischen Oktober und Dezember 2022 zumindest einen Monat lang Wohngeld bekommen hat. Dies teilt das hierfür zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit.

Wann die Länder den Heizkostenzuschuss ausbezahlen, ist derzeit noch unklar. Der Bundestag muss diesen erst noch beschließen. In Baden-Württemberg wurde zum 1. September auch schon ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt, der jedoch nichts mit der Entlastung aus Berlin zu tun hat – es war eine finanzielle Entlastung von der Landesregierung.