Bürgergeld-Empfängern droht womöglich eine harte Maßnahme, wenn sie diese Reform außer Acht lassen. Die Änderung ist seit dem 1. Januar 2025 gültig und zieht einige Konsequenzen nach sich. Viele Haushalte könnten betroffen sein.
Eine wichtige Reform für Millionen Bürger in Deutschland könnte sich auf Leistungsempfänger nachteilig auswirken. Sie müssen möglicherweise eine hohe Summe zahlen. Betroffene sind vermutlich besorgt, da das Geld ohnehin knapp ist.
Millionen können betroffen sein: Bürgergeld-Empfängern droht Maßnahme
Damit Kommunen sich finanzieren können, erheben sie Steuern und Gebühren. Nun könnte eine wichtige Reform dafür sorgen, dass Bürgergeld-Empfänger tief in die Tasche greifen müssen. Davon sind einige Leistungsempfänger mit eigener Immobilie, aber auch Hilfebedürftige in Mietwohnungen betroffen. Denn die Grundsteuer wurde auf Basis eines reformierten Systems neu berechnet, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Das bisher Gültige hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Allerdings sorgt die Neuberechnung nicht in allen Fällen für eine Kostensenkung. Bürgergeld-Empfängern mit Eigenheim drohen jetzt womöglich sogar Mehrkosten, sofern der Betrag auf dem Grundsteuerbescheid 2025 höher als bisher ausfällt. Zu den potenziellen Kosten bei Nichtzahlung gehören Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Das Finanzamt entscheidet über die Maßnahmen. Weil Immobilienbesitzer die Grundsteuer auf Mieter umlegen dürfen, könnten sich auch die Gesamtkosten für Leistungsbezieher in einer Mietwohnung erhöhen. Auch hier drohen womöglich Forderungen zu Nachzahlungen.
Das passiert, wenn man der Forderung nicht nachkommt
Zwar kommt das Jobcenter sowohl für Grundsteuer als auch für Mietkosten auf – allerdings nur dann, wenn sie als angemessen gelten. Mit etwas Glück erhalten Leistungsempfänger also einen positiven Bescheid und müssen nichts aus eigener Tasche begleichen. Wer sich unsicher über die Bewertungskriterien ist, informiert sich bei der zuständigen Behörde der jeweiligen Kommune.
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine kommunale Steuerart, die alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Deutschland entrichten. Sie zahlen diese in der Regel quartalsweise, können aber auch eine Jahreszahlung beantragen. In Ausnahmefällen verzichten Kommunen manchmal auf die Steuer, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Vermieter trotz aller Bemühungen keine Mieter gefunden haben und ihre Eigentumswohnung deshalb für einige Zeit unverschuldet unbewohnt war.