Tierhalte-Verbot für Bürgergeld-Empfänger kommt – eingezogen

Ein kleiner süßer Hund sitzt auf dem Boden auf seinem Kissen, während eine Person mehrere Geldscheine vor ihm in die Luft streckt. Es sind zwei 20-Euro-Scheine sowie zwei 10-Euro-Scheine zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Maike Wegner

Derzeit beherrscht ein viel diskutierter Fall die Medien, bei dem man sich fragt, ob wohl bald ein Tierhalte-Verbot für Bürgergeld-Empfänger kommt. Dabei spielen wohl auch die Finanzen eine große Rolle.

Ob es ein Tierhalte-Verbot für Bürgergeld-Empfänger geben soll, diskutiert man hierzulande schon länger. Ein aktueller Fall führt nun wieder zu Kontroversen und viele Diskussionen in den sozialen Medien.

Haustiere für Bürgergeld-Empfänger: Thema spaltet die Gesellschaft

Ein mögliches Tierhalte-Verbot für Bürgergeld-Empfänger ist ein durchaus heiß diskutiertes Thema in Deutschland. Während die einen der Meinung sind, dass das Bürgergeld nur für Menschen gedacht sei und die Leistungsbezieher deshalb kein Haustier haben sollten, halten andere dies für ein natürliches Bedürfnis. Das Recht auf ein Haustier sollte nicht vom Geld abhängen. Ein Verbot würde Bürger, die Leistungen erhalten, stigmatisieren und diskriminieren. Sie hätten ebenso ein Anrecht auf einen tierischen Gefährten wie alle anderen auch. In den Fokus der Gesellschaft rückt das Thema derzeit ein Fall, der bei vielen nur Kopfschütteln verursacht. Und dabei geht es um weitaus mehr als nur die Finanzen.

Das Tierhalte-Verbot: Das sagt der Gesetzgeber

Durch die Serie „Armes Deutschland – Stempeln oder Abrackern“ kennt man das Paar Carola und Stefan. Die beiden beziehen schon seit langer Zeit Hartz IV bzw. Bürgergeld. Erlangten sie bislang Bekanntheit durch ihre konstante Arbeitsverweigerung, das ständiges Hin und Her im Beziehungsdreieck mit Lothar und drohende Haftstrafen, dürfte es für die beiden bald ein weiteres Problem geben. Sie haben den Hund eines Nachbarn aufgenommen, der ins Krankenhaus musste. Das Problem: Das Veterinäramt entzog Stefan in der Vergangenheit bereits vierzehn Katzen und vier Hunde und verhängte gegen ihn ein Tierhalteverbot. Wer gegen ein solches Verbot verstößt, macht sich strafbar und muss mit hohen Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

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Doch das stört Carola und Stefan wenig. Sie schwärmen von Nachbarhund Bailey. Er sei besonders pflegeleicht. Hinzu kommt jedoch die Frage, wie die beiden den Hund versorgen wollen und wie sie mögliche Tierarztkosten begleichen können. Das Paar gibt vor laufender Kamera immer wieder zu, dass sie kaum über die Runden kämen. Zwar gibt es in Deutschland kein Gesetz, dass Bürgergeld-Empfängern die Tierhaltung generell verbietet. Es stellt sich jedoch die Frage, ab wann es sich um Vernachlässigung und unsachgemäße Haltung handelt, wenn die Empfänger nicht mehr für genügend Futter und einen notwendigen Tierarztbesuch sorgen können.