Traditionsverbot zu Ostern: Geldstrafe bis zu 50.000 Euro droht

Mehrere bunte Ostereier, die als Dekoration am Ast eines Baumes hängen. Es sind weiße Blüten und grüne Blätter an dem Ast zu sehen, die auf den Frühling hinweisen.
Symbolbild © istockphoto/Kerrick

Die Feiertage rücken näher. Allerdings ist Vorsicht geboten: Dieses spezielle Traditionsverbot zu Ostern sollte nicht ignoriert werden. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld, da die Handlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Wer Ostern unbeschwert feiern will, sollte sich diesen teuren Fehler ersparen. Die Handlung mag zunächst harmlos erscheinen. Allerdings ist sie alles andere als das. Wird man erwischt, droht ein ordentliches Bußgeld.

Traditionsverbot zu Ostern: Das steckt dahinter

Nicht nur das Weihnachtsgeschäft ist eine wichtige Zeit für Händler. Auch Ostern lässt die Kassen klingeln. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sind aber nicht alle Konsumenten bereit, mehr Geld für Geschenke und Dekoration auszugeben. Deshalb ist Kreativität gefragt. Allerdings gibt es eine Sache, von der Osterfans lieber die Finger lassen sollten. Unter Umständen werden sie sonst mit einem Bußgeld bestraft, das sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen kann.

Wie viel Bußgeld Betroffene tatsächlich zahlen, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Um sich den Fehler von vornherein zu ersparen, lohnt es sich, einen anderen Weg einzuschlagen ‒ zum Beispiel zum Fachhändler. Im Blumengeschäft werden Deko-Fans fündig. Dort können sie die Frühlingsboten zu Dekorationszwecken kaufen, die sie der Natur nicht ohne Weiteres entnehmen dürfen. Da es sich um äußerst beliebte Gehölze handelt, gehören sie für viele Menschen traditionell zum Osterfest dazu.

Lesen Sie auch
Neue Studie: Rentner, die weiter arbeiten, sind noch viel glücklicher

Worauf Osterfans jetzt achten müssen, um das Bußgeld zu umgehen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 sieht zwischen März und September ein strenges Verbot vor. Demnach darf man unter anderem Bäume, Gebüsche und Gehölze nicht willkürlich abholzen. Denn es handelt sich um wichtige Nahrungsquellen und Rückzugsorte für Insekten und andere Tiere. Da die dekorativen Weidenkätzchen ‒ auch Palmkätzchen genannt ‒ zu Ostern populär sind, geschieht dies allerdings häufig. Besser ist es, Weidenkätzchen im Blumenhandel zu kaufen. Wer nur eine kleine Menge benötigt, darf sie für den Eigenbedarf aus der freien Natur mitnehmen. Voraussetzung ist hier, dass es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt. Mit größeren Mengen sollte man sich jedoch besser nicht erwischen lassen. Ansonsten könnte das diesjährige Osterfest für Betroffene deutlich teurer als geplant enden.