Trinkgeld beim Friseur überreichen: Ärger droht mit dem Finanzamt

Ein Mann mit ergrautem Haar sitzt beim Friseur. Mit einem blauen Kamm und einer Haarschere schneidet ein männlicher Friseur mit schwarzem Bart die Haarspitzen des Kunden, der ein Rentner sein könnte.
Symbolbild

Wer beim Friseur war, gibt in der Regel auch ein Trinkgeld. Doch hier muss man genau aufpassen, denn ansonsten könnte es Ärger mit dem Finanzamt geben.

Wer im Restaurant etwas gegessen hat und zufrieden war, gibt noch ein kleines Extra oben drauf. Und auch beim Friseur ist das Geben von Trinkgeld gang und gebe. Allerdings kann dies das Finanzamt auf den Plan rufen.

Vor Weihnachten pure Hektik: Kunden stürmen die Friseursalons

In knapp einer Woche ist Heiligabend, und dies lockt die Menschen noch einmal in die Friseursalons. Denn zu den Festtagen sind die wenigsten alleine. Die meisten treffen sich mit Freunden und Familie und wollen entsprechend gepflegt aussehen. Und da genau eine Woche später auch Silvester ist und viele Deutsche eine Sause planen, müssen auch die Haare gepflegt sein.

Diese Hektik vor den Feiertagen führt dazu, dass die Friseure alle Hände voll zu tun haben. Spontan noch einen Termin zu bekommen oder einfach ohne zu erscheinen geht vielerorts nicht mehr. Die Situation ist so angespannt, dass ein Friseur seine Kunden schriftlich um ein bestimmtes Verhalten bat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch einige der Kunden hielten sich einfach nicht daran.

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Trinkgeld beim Friseur: Darauf sollte man unbedingt achten

Wer seinen Stammfriseur hat, für den ist dieser nicht nur der Mensch mit der Haarschere, sondern auch ein beliebter Gesprächspartner für alle Themen rund um das eigene Leben. Und weil wir ihm oder ihr vertrauen, sparen die meisten auch nicht mit einem Trinkgeld. Dabei fällt auf, dass dies rund um die Weihnachtszeit sehr viel großzügiger ausfällt.

Allgemein gilt: Wer seinem Lieblingsfriseur das Trinkgeld bar in die Hand drückt, bei dem hat das Finanzamt keine Sorgen. Diese Gelder sind nämlich steuer- und sozialabgabenfrei. Anders hingegen sieht es aus, wenn das Trinkgeld auf alle Angestellten verteilt wird. In den meisten Fällen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bleiben die Gelder auch dann steuerfrei. Ist der Friseur allerdings eigenständig tätig, fallen die Trinkgelder unter die Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ERGO, Bundesgesetzblatt, sage.com, rolf-lennartz.de)