Trotz Coronavirus: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe kippt Demoverbot

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal einem Eilantrag gegen ein wegen der Corona-Schutzmaßnahmen verhängtes Verbot teilweise stattgegeben.

Dabei ging es um mehrere in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto «Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen».

Die Behörden hatten die Demos nicht erlaubt. Dabei waren sie davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete.

Tatsächlich bestehe zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Stadt Gießen muss nun neu entscheiden, ob die für Donnerstag- und Freitagnachmittag geplanten Demonstrationen unter Auflagen erlaubt oder trotzdem verboten werden.

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