
Die Bundesregierung will die neue Grundsicherung verschärfen und zugleich die öffentlichen Haushalte entlasten. Der Etat für 2027 zeigt jedoch: Insgesamt muss der Bund eine Milliarde mehr einplanen.
Mit der neuen Grundsicherung verbindet die Bundesregierung ein klares Ziel: Mehr Menschen sollen in Arbeit kommen, zugleich soll der Staat weniger ausgeben. Die Haushaltsplanung für 2027 liefert dafür allerdings nur begrenzte Anzeichen.
210 Millionen weniger fürs Bürgergeld
Beim Bürgergeld, das bereits unter dem Begriff Grundsicherung geführt wird, rechnet der Bund zwar mit einem leichten Rückgang. Nach den vorliegenden Zahlen sollen dafür 50,81 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2026 sinkt der Ansatz damit um 210 Millionen Euro. Das entspricht einem Minus von etwa 0,4 Prozent. Ein anderer Posten verändert die Rechnung jedoch deutlich: die Unterstützung für die Bundesagentur für Arbeit. Ihre Arbeitslosenversicherung kann die aktuellen Ausgaben nicht vollständig aus den eingezahlten Beiträgen finanzieren. Deshalb stellt der Bund ein Darlehen bereit. Für 2027 soll dieses deutlich größer ausfallen als im laufenden Jahr.
Eine Milliarde mehr: Bund muss Arbeitslosenversicherung stärker stützen
Die Planung sieht 5,2 Milliarden Euro vor, nachdem 2026 noch 3,97 Milliarden Euro angesetzt waren. Damit erhöht sich der Betrag um 1,23 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 31 Prozent. Zusammen mit den Ausgaben für die Grundsicherung ergibt sich deshalb für 2027 eine höhere Gesamtsumme als im Jahr zuvor. Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert und unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit ihrem eigenen Einkommen nicht vollständig bestreiten können. Das Arbeitslosengeld I folgt dagegen einem Versicherungsprinzip. Es richtet sich an Menschen, die zuvor gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Reichen die Beitragseinnahmen nicht aus, um die Leistungen zu finanzieren, kann der Bund der Bundesagentur für Arbeit ein Darlehen gewähren.
Die Bundesregierung will mit der neuen Grundsicherung erreichen, dass mehr Menschen eine Beschäftigung aufnehmen und die staatlichen Ausgaben zurückgehen. Gleichzeitig bleibt die Arbeitslosenversicherung auf zusätzliche Unterstützung des Bundes angewiesen. Das liegt daran, dass ihre Beitragseinnahmen derzeit nicht ausreichen, um die Ausgaben vollständig zu finanzieren. Eine Reform der Grundsicherung allein löst dieses Finanzierungsproblem daher nicht. Für die Haushaltsplanung kommt es vielmehr darauf an, wie sich beide Bereiche entwickeln.
(Quellen: BMF, BA, Bundestag, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














