Das wird richtig teuer. Denn manche Hundehalter müssen hohe Gebühren zahlen. Viele wissen einfach nicht, wie sie die über 1.000 Euro aufbringen sollen und sind verzweifelt.
Das ist doch wirklich ungerecht. Es wird eine Gebühr von über 1.000 Euro fällig. Die Hundehalter wissen nicht, wie sie die hohe Gebühr aufbringen sollen und suchen verzweifelt nach Lösungen.
Ein Hund kostet Geld
Der Hund als bester Freund des Menschen bringt nicht nur Leben in ein Zuhause, sondern kostet auch einiges an Unterhalt. Neben dem Futter, einigem Zubehör und den regelmäßigen Tierarztbesuchen ist auch immer wieder die Hundesteuer zu bezahlen. Mit dieser Hundesteuer besteuert eine Gemeinde das Halten eines Hundes. Sie wird einmal jährlich für jeden gehaltenen Hund erhoben. In Baden-Württemberg sind alle Gemeinden durch das Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Neben einer zusätzlichen Einnahmequelle für die Gemeinden dient die Erhebung der Hundesteuer auch dazu, die Zahl der Hunde im Gebiet einzuschränken.
Jede Gemeinde legt Höhe der Hundesteuer fest
Dabei legt jede Gemeinde individuell die Höhe der Hundesteuer fest. Einige Gemeinden haben festgelegt, dass sich die Steuer für den zweiten, dritten und weiteren Hund vervielfacht. Außerdem haben manche Gemeinden auch eine höhere Steuer für gefährliche Hunde oder Kampfhunde vorgesehen. Die Beträge schwanken dabei von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark. Eine Stadt im Landkreis Heilbronn fordert von den Hundehaltern jedoch sehr hohe Gebühren. Die östlich von Heilbronn gelegene Stadt Weinsberg hat nun die Hundesteuer für die Kampfhunde, auch Listenhunde genannt, auf über 1.000 Euro jährlich festgesetzt. Viele Halter dieser Kampfhunde sind entsetzt und wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen.
Dabei steht für alle Hundehalter fest, dass das Problem nicht die Hunde selbst, sondern die Halter und die Erziehung und Sozialisierung der Tiere sind. Als Kampfhunde gelten besonders aggressive Hunderassen, denen der Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse eine hohe Aggressivität unterstellt. Allein deshalb werden diese Kampfhunde als gefährliche Hunde eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung gelten für die Haltung dieser Hunde besondere Auflagen. Hunderassen, die als Kampfhunde gelistet werden, sind der American Staffordshire Terrier, der Bullmastiff, der Bullterrier oder auch der Pitbull Terrier. Für die Haltung dieser Tiere ist eine Erlaubnis anzufordern und die Tiere müssen einen Maulkorb tragen. Hoffentlich landen jetzt aufgrund dieser hohen Gebühren nicht viele dieser Hunde im Tierheim.