Über 100.000 Corona-Impfungen in Karlsruhe schon verabreicht

Foto: Stadt Karlsruhe

Karlsruhe: Über 100.000 Impfungen wurden bisher sowohl im Zentralen Impfzentrum Messe Karlsruhe (ZIZ), im Kommunalen Impfzentrum in der Schwarzwaldhalle (KIZ) und über die Mobilen Impfteams (MIT) bis Dienstag, 6. April verabreicht.

Ermöglicht wurde dies auch durch den Einsatz während der Osterfeiertage. So wurden im ZIZ durchgängig 1.500 Menschen pro Tag geimpft, im KIZ zunächst 350 und ab Ostersonntag täglich 800 Menschen. Auch die MIT waren über das Osterwochenende an zwei Tagen im Einsatz.

Dadurch konnten insgesamt 107.838 Impfungen verabreicht werden – davon 69.546 im ZIZ, 13.807 im KIZ und 24.485 über die Mobilen Impfteams. 68.901 Menschen haben ihre Erstimpfung erhalten, 38.937 bereits ihre Zweitimpfung.

Planung für MIT

Bis Mitte April soll die Planung von Impfterminen für alle Karlsruher Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Pflegeheime und Werkstätten für behinderte Menschen sowie weitere Einrichtungen der Eingliederungshilfe abgeschlossen sein. Die Impfungen finden fortlaufend in den nächsten Wochen statt. Im nächsten Schritt folgt entsprechend dem Leitfaden des Sozialministeriums Baden-Württemberg die Vergabe von MIT-Impftermine für Obdachlosenunterkünfte.

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Nadelöhr bei den Impfungen bleibt die Verfügbarkeit des Impfstoffs. Bis am heutigen Mittwoch Nachmittag liegen für ZIZ und KIZ noch keine konkreten Informationen über den Umfang der Lieferungen in den kommenden Tagen vor. Wenn im Laufe der Woche noch Impfstoff eintrifft, werden am Samstag, 10. April, vormittags Termine in das Terminvergabesystem eingepflegt. Diese können telefonisch (116117)  gebucht werden.

Impfberechtigung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind weiterhin ausschließlich Menschen mit höchster und hoher Priorität impfberechtigt. Dies betrifft alle Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Noch nicht generell impfberechtigt sind Menschen ab 60 Jahren. Sie gehören der Gruppe erhöhter Priorität an und können sich nur impfen lassen, wenn sie etwa durch die Ausübung ihres Berufes dazu berechtigt sind, zu einer definierten Risikogruppe gehören oder als Kontakt- oder Betreuungsperson eine Impferlaubnis haben.