Über 100 Euro monatlich: Versteckter Zuschuss steht Bürgern zu

Eine Person hält Geld in der Hand. Der Mensch hält mehrere 100-, 50-, 20- und 10-Euro-Scheine aufgefächert zwischen den Fingern.
Symbolbild

Das muss man erst einmal wissen! Es gibt einen verstecken Zuschuss von über 100 Euro monatlich, der den Bürgern in Deutschland zusteht. So bekommt man ihn.

Bei besonderen Belastungen, die Bürger in Deutschland zu tragen haben, sind sie dankbar für jeden Euro, den sie extra bekommen. Doch es gibt einen versteckten Zuschuss von über 100 Euro monatlich, den viele Bürger nicht nutzen. Denn sie wissen gar nicht, dass es ihn gibt.

Angehörige stehen vor besonderen Herausforderungen

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, weiß, wie viel Zeit und Geld dies in Anspruch nimmt. Gerade, wenn man selbst die Pflege übernommen hat, muss man mit finanziellen Einbußen rechnen. Hinzu kommen Dinge, die der Otto Normalverbraucher nicht benötigt, welche für den zu Pflegenden jedoch essenziell sind. Dazu zählen beispielsweise Erleichterungen im Alltag und Medikamente, die der Betroffene einnehmen muss. Je nach Pflegegrad gibt es hierfür von der Pflegekasse einen bestimmten Betrag, der an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.

Das war noch nicht alles: Diesen Zuschuss gibt es auch noch

Doch damit ist es noch nicht getan. Während viele pflegende Angehörige auch schon von der sogenannten Verhinderungspflege gehört haben und diese auch nutzen, kennen den Entlastungsbetrag nur wenige, und noch weniger nutzen ihn. Dabei kann er mit 131 Euro pro Monat den Betroffenen zusätzlich etwas von der finanziellen Last nehmen. Und nicht nur von der rechnerischen Seite aus gesehen ist er praktisch, sondern er ist genau dafür gedacht, wofür das Wort steht: zur Entlastung.

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Diesen Betrag können Pflegebedürftige nämlich für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. Zum Beispiel bezahlen sie damit jemanden, der sie zur Arztpraxis begleitet oder die Einkäufe erledigt. Und nicht nur das. Das Geld darf man beispielsweise auch einem Menschen bezahlen, der vorbeikommt, um dem Betroffenen Gesellschaft zu leisten. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse. Dort reicht man den entsprechenden Beleg ein und bekommt das Geld zurückerstattet. Einige Dienstleister rechnen auch direkt mit der Kasse ab, wofür der Pflegebedürftige jedoch vorher eine Abtretungserklärung unterzeichnen muss. Und das Beste: Man kann den Betrag über mehrere Monate hinweg ansparen und darf ihn bis zum 30.6. des Folgejahres verwenden.