Über 1200 Euro: Doppelte Auszahlung – „höher als gedacht“

Mann bei der Steuererklärung.
Symbolbild © istockphoto/pcess609

Ab 2023 bekommen viele Arbeitnehmer mehr Geld. Denn es gibt eine wesentlich höhere Auszahlung als gedacht.

Ab dem nächsten Jahr wird die Homeoffice-Pauschale deutlich erhöht. Sie ist dann mehr als doppelt so hoch. Arbeitnehmer im Homeoffice können somit ihre Steuerlast senken.

Pauschale wird erweitert

Seit der Coronapandemie arbeiten viele Deutsche deutlich mehr im Homeoffice. Klingt im ersten Moment super, denn dadurch entfallen die Fahrtkosten und man spart Zeit, da der Anfahrtsweg entfällt. Doch es gibt auch Nachteile. Denn wer im Homeoffice sitzt, muss dafür zu Hause deutlich mehr heizen. Zudem ist der Strom für den Dauerbetrieb des Computers ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Für die Steuererklärung ab 2020 gab es deswegen eine Homeoffice-Pauschale von 600 Euro. Man konnte bis zu 120 Tage Heimarbeit angeben. Nun wurden die Regeln angepasst. Und zwar zugunsten der Arbeitnehmer, denn diese dürfen sich ab dem kommenden Jahr über mehr Geld freuen.

Ab dem Jahr 2023 können Steuerpflichtige statt 120 Tage im Homeoffice sogar 210 Tage angeben. Dies kündigte die Bundesregierung an. Zudem können Arbeitnehmer für jeden Tag künftig sechs anstatt bisher fünf Euro geltend machen.

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Große Vorteile für Arbeitnehmer

Nach der neuen Homeoffice-Pauschale im nächsten Jahr bekommen Arbeitnehmer deutlich mehr Geld. Sie können bis zu 1.260 Euro mehr geltend machen. Und zwar 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro. Dies bedeutet eine Erweiterung der Pauschale um mehr als das Doppelte.

Die Pauschale gilt auch dann, wenn es im Haus oder der Wohnung kein gesondertes Arbeitszimmer gibt. Damit will die Bundesregierung auch Familien mit kleineren Wohnungen entlasten. Zudem wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet. Das bedeutet: Sie ist jetzt nicht mehr an die Dauer der Coronapandemie gekoppelt und dadurch keine Ausnahmeregelung mehr.

Und es gibt eine weitere Entlastung für Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ebenfalls gestiegen. Und zwar um 30 Euro. Damit können Steuerpflichtige also zusätzlich ihre Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung in Höhe von 1.230 Euro geltend machen – ohne Belege dafür einreichen zu müssen.