Über 3000 Euro: Bürger erhalten neuen Zuschuss in Deutschland

Viele Geldscheine liegen auf einem Haufen. Der Boden ist nicht zu sehen. Unten liegen viele orangefarbene 50-Euro-Scheine und oben sind einige grüne 100-Euro-Scheine gestapelt. Bürger erhalten ab 2025 einen neuen Zuschuss.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Mit über 3.000 Euro erhalten die Bürger in Deutschland bald einen neuen Zuschuss, den sie dringend gebrauchen können. Das Geld schafft mehr finanziellen Spielraum und erleichtert die Situation für alle Beteiligten.

Ab Juli dürfen Millionen Betroffene aufatmen, denn auf sie warten einige grundlegende Vereinfachungen. Die Bürger erhalten einen neuen Zuschuss, der ihnen über 3.000 Euro mehr im Jahr einbringt.

Eine vielseitige Herausforderung: Betroffene und Angehörige kämpfen sich durch den Alltag

Wer einen Angehörigen hat, den er selbst pflegt, weiß, wie herausfordernd der Alltag sein kann. Dies bedeutet nicht nur physischen und psychischen Stress für alle Beteiligten. Die Betroffenen stehen oft auch vor einer großen finanziellen Herausforderung. Denn obwohl es Pflegegeld gibt, das je nach Pflegestufe unterschiedlich ausfällt, reicht dieses oft nicht aus, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Die Pflegebedürftigen benötigen oft noch zusätzliche Hilfs- und Pflegemittel, die die Haushaltskasse ordentlich schröpfen können. Die Kosten sind zwar nicht so hoch wie die in der Heimpflege, aber vieles geht ganz schön ins Geld. Über fünf Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige können hiervon ein Lied singen.

Neuer Zuschuss soll entlasten und vereinfachen – “Hilft vielen Menschen”

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Wer sich mit der Pflege auseinandersetzt, weiß, wie kompliziert dies werden kann. Wem steht was zu? Was darf man beantragen und was muss man selbst bezahlen? Wofür gibt es Zuschüsse und welche Stellen helfen, wenn das Geld nicht reicht? Woher weiß man, was ein Pflegebedürftiger alles benötigt, und woher kommt überhaupt die Einstufung? Nach diesen grundlegenden Fragen stellt man sich meist auch die, was passiert, wenn die pflegende Person krank wird, auf Reha muss oder selbst in den Urlaub fahren will.

Deshalb wird für viele wohl die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege ein Begriff sein. Bislang bekam man von der Pflegekasse für die Verhinderungspflege 1.685 Euro und im Rahmen der Kurzzeitpflege maximal 1.854 Euro. Man konnte zwar die Budgets hin- und herschieben. Dazu musste man aber bestimmte Fristen und Regelungen kennen und beachten. Beide Pflegearten konnte man zudem nur bis zu jeweils sechs Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Diese werden ab Juli 2025 auf acht Wochen verlängert und die beiden Beträge zum sogenannten Entlastungsbudget zusammengelegt. Damit stehen den Pflegebedürftigen insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.