Über 4.000 Euro: Nächster Zuschuss in Deutschland freigegeben

Die Hand eines Mannes hält mehrere Geldscheine hoch. Darunter sind ein 50-Euro-Schein, ein 100-Euro-Schein und ein 200-Euro-Schein. Dahinter sind eine weiße Wand und ein brauner Boden zu sehen.
Symbolbild © imago/Guido Schiefer

Einen Zuschuss von über 4.000 Euro können Millionen Menschen in Deutschland in Anspruch nehmen. Allerdings müssen sie dafür einige Bedingungen erfüllen und unbedingt einen Antrag stellen. Sonst könnte es Schwierigkeiten geben.

Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Unter bestimmten Umständen gibt es für sie einen Zuschuss von über 4.000 Euro. Doch die wenigsten wissen davon und übersehen dabei einen wesentlichen Aspekt.

Millionen Menschen pflegebedürftig: Für sie gibt es viele Zuschüsse

In Deutschland werden diejenigen, die Pflege benötigen, in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Dabei entscheidet ein medizinisches Gutachten, in dem bewertet wird, welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann und wobei sie Hilfe benötigt, in welchen Pflegegrad sie eingeteilt wird. Je nach Pflegegrad erhält man das sogenannte Pflegegeld, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt. Dieses darf nirgendwo angerechnet werden. Beispielsweise dürfen Jobcenter und Sozialämter dieses Geld nicht als Einkommen anrechnen. Zudem gibt es für Pflegebedürftige jeden Monat einen Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro, den sie beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Es gibt jedoch noch einen weiteren Zuschuss, den wohl die wenigsten kennen.

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Über 4.000 Euro Zuschuss für Pflegebedürftige in Deutschland

Einige Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kennen auch den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, den man für Umbauten in der eigenen Wohnung verwenden kann. Diesen erhält man von der Pflegekasse. Er soll das häusliche Umfeld für die betroffene Person erleichtern. So verwenden ihn viele beispielsweise für eine behindertengerechte Dusche oder barrierefreie Zugänge zu den einzelnen Zimmern.

Doch der Zuschuss darf auch – und das wissen die wenigsten – für einen Umzug in ein Zuhause genutzt werden, das die Pflege deutlich erleichtert. Dazu muss man allerdings vor dem Umzug den entsprechenden Antrag stellen und eine Begründung beifügen. Zudem helfen Kostenvoranschläge und genaue Angaben der Kasse bei der Prüfung. Bis zu 4.180 Euro zahlt die Pflegekasse dann bei einem Umzug dazu. Kosten für ein Transportunternehmen oder Verpackungsmaterial gehören beispielsweise zu den Posten, die übernommen werden. In älteren Angaben hierzu findet man noch einen Betrag von 4.000 Euro. Deshalb sollten sich die Betroffenen unbedingt vorher an ihre Pflegekasse wenden.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesgesundheitsministerium)