Viele Eltern in Deutschland haben Anspruch auf einen attraktiven Freibetrag, der sich auf über 4.000 Euro beläuft. Dass dieser existiert, dürften allerdings nicht alle Berechtigten wissen. Jahr für Jahr verpassen sie so eine wertvolle Chance.
Ausflüge, Kleidung, Schulsachen ‒ Kinder kosten Geld. Wer seinem Nachwuchs ein gutes Leben bieten will, muss tief in die Tasche greifen. Dieser Mega-Freibetrag bietet eine deutliche Entlastung.
Dieser Freibetrag für Eltern beläuft sich auf über 4.000 Euro
Fast 3 Millionen Eltern sind hierzulande offiziell alleinerziehend, wobei 1,7 Millionen davon minderjährigen Nachwuchs im Haushalt haben. Häufig stehen sie vor finanziellen Herausforderungen. Um Familie und Job unter einen Hut zu bekommen, ist viel Aufwand notwendig. Ob Babysitter oder professionelle Tagesmutter, die Betreuung der Kinder kostet Geld. Auch Kleidung, Spielzeug und Schulmaterialien wollen bezahlt werden. Dass Alleinerziehende von einem Entlastungsbetrag profitieren können, wissen viele gar nicht.
Dabei handelt es sich um einen besonderen Steuerbonus. Der Betrag beläuft sich auf 4.260 Euro. Grundsätzlich gilt: Alleinerziehende, deren Familienstatus sich nicht ändert, dürfen jedes Jahr vom Freibetrag profitieren. Damit sind sowohl geschiedene und ledige Personen als auch dauerhaft getrennt lebende Menschen gemeint. Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls ein Anspruch. Sobald Alleinerziehende sich neu verlieben und den neuen Partner bei sich einziehen lassen, entfällt der Anspruch bei gemeinsamer Haushaltsführung.
Über 4.000 Euro erhalten: Das ist wichtig
Manchmal bilden Alleinerziehende mit Kindern auch eine Wohngemeinschaft mit guten Freunden oder Bekannten. Hierbei ist Vorsicht geboten. Womöglich lehnt das Finanzamt die Geltendmachung des Steuerbonus ab, was für Betroffene häufig belastend ist. Wer also mit anderen Erwachsenen zusammenlebt, muss immer die getrennte Haushaltsführung nachweisen können. Um den Freibetrag genehmigt zu bekommen, muss das Kind übrigens zwingend beim Alleinerziehenden gemeldet sein. Leben mehrere Kinder im Haushalt, erhöht sich der Betrag überdies um jeweils 240 Euro. Für den Antrag ist unter anderem die Steueridentifikationsnummer der Kinder notwendig. Wer sie verlegt hat, sollte diese zeitnah beschaffen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verteilung der lebenslang gültigen Steuer-ID.