Über 500 Euro extra können sich Bürgergeld-Empfänger nun sichern. Dies bekommen sie allerdings nicht einfach so, sondern müssen dafür einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Dann steht dem Geldsegen jedoch nichts mehr im Weg.
Wer Bürgergeld-Empfänger ist, hat es noch schwerer, im Alltag zurechtzukommen, als andere Menschen. Doch nun können Erstere sich über 500 Euro zusätzlich sichern. Dafür muss man jedoch einige Bedingungen erfüllen.
Nächster Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger – Arbeiter finden das ungerecht
Derzeit gibt es immer wieder Meldungen darüber, dass Bürgergeld-Empfänger sich zahlreiche Zuschüsse sichern können. So gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich den Urlaub bezahlen zu lassen. Oder der Führerschein und der Kauf eines Autos werden bezuschusst. Zudem gibt es noch Zuschüsse für Mehrbedarf, Bildungs- und Teilhabe-Pakete für den Nachwuchs. Letzteres dient dazu, dass die Kinder mit den notwendigen Schulmaterialien ausgestattet werden und an Vereinsaktivitäten teilnehmen können. Wer arbeitet und genug verdient, also keinen Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld hat, empfindet diese Zuschüsse als ungerecht. Und so mancher wird sich sicherlich fragen, wieso man selbst arbeiten geht und alles allein finanzieren muss, währen Bürgergeld-Empfänger anscheinend einen Zuschuss nach dem anderen bekommen.
Über 500 Euro zusätzlich: Das müssen Bürgergeld-Empfänger beachten
Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Denn für die Bezuschussung des Urlaubes, des Führerscheins oder des Autokaufs müssen die Betroffenen eine wichtige Voraussetzung erfüllen: Sie müssen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorweisen. Das heißt, dass die Betroffenen entweder zu wenig verdienen, um zum Beispiel den Urlaub selbst bezahlen zu können, oder aber bestimmte Voraussetzungen benötigen, um wieder arbeiten gehen zu können. Und genauso ist es auch für die über 500 Euro extra. Dieser Zuschuss ist unter dem Namen “Einstiegshilfe” bekannt und ist für diejenigen gedacht, die einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. Minijobs sind deshalb von vorneherein von diesem Zuschuss ausgeschlossen.
Der Antrag muss unmittelbar vor der Jobaufnahme gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der persönlichen Situation des Betroffenen. Sie setzt sich zusammen aus der Hälfte des Regelsatzes und erhöht sich um 20 Prozent, wenn die Arbeitslosigkeit schon seit wenigstens zwei Jahren besteht. Bei im Haushalt lebenden Kindern und einem Partner gibt es jeweils zehn Prozent obendrauf, sodass das Einstiegsgeld bei 563 Euro und damit beim monatlichen Regelsatz liegen kann, den es noch einmal obendrauf gibt.