Bald soll einer der höchsten Zuschüsse in Höhe von über 6.000 Euro anstehen. Profitieren kann prinzipiell jeder. Allerdings gilt es ein paar Voraussetzungen zu erfüllen, bevor der Geldsegen auf dem Konto landet.
Mit über 6.000 Euro soll nun einer der höchsten Zuschüsse überhaupt anstehen. Die finanzielle Unterstützung ist dabei für eine bestimmte Sache vorgesehen. Wer ein Stück vom Kuchen abhaben möchte, der sollte möglichst schnell reagieren und seine Gelder beantragen.
So hohe Zuschüsse sind selten
Wie es heißt, soll es mit über 6.000 Euro nun einen der höchsten Zuschüsse überhaupt geben. Konkret soll eine Summe von insgesamt bis zu 6.250 Euro pro Zuschuss im Raum stehen. Die Gelder vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und will damit erneut Baumaßnahmen an Wohnungen und Häusern fördern.
Wer plant, in seinem Haus oder seiner Wohnung solche Maßnahmen zu ergreifen, der kann damit nicht nur Barrieren reduzieren und zu seinem eigenen Wohnkomfort beitragen, sondern auch von der Finanzspritze profitieren. Dazu nötig sind lediglich ein paar Voraussetzungen. Wer sie erfüllt, kann sich freuen.
Förderprogramm wieder freigegeben
Seit Mitte Juli hat die KfW das Förderprogramm 455-B wieder ins Leben gerufen. In dessen Rahmen können Berechtigte einen Zuschuss beantragen, der für Baumaßnahmen am Haus oder der Wohnung vorgesehen ist. Genauer geht es dabei um einen Umbau zu altersgerechtem Wohnen. Den Antrag finden Interessierte im KfW-Zulassungsportal.
Maximal können für diese Arten der Umbaumaßnahmen 6.250 Euro als Förderung bewilligt werden. Wer lediglich Einzelmaßnahmen umsetzen möchte, kann mit einem Zuschuss von bis zu 2.500 Euro rechnen. Für das Jahr 2023 stehen insgesamt 75 Millionen im Fördertopf der KfW zur Verfügung. Es kann sich also lohnen, seinen Antrag so schnell wie möglich einzureichen.
So gibt es den Zuschuss
Der Zuschuss in Höhe von rund 6.000 Euro kann ganz einfach beantragt werden. Ist man berechtigt, so reserviert die KfW das Geld. Experten raten dazu, die Förderung zuerst zu beantragen und dann Liefer- und Leistungsverträge zu schließen.
Ob man berechtigt ist, kann man vorab in einem Check überprüfen. Unter anderem fördert die KfW auch den Ersterwerb von umgebauten Immobilien. Am Ende der Baumaßnahmen muss nur noch der Gesamtbetrag der Kosten eingegeben werden. Die dazugehörigen Rechnungsbelege können im Portal hochgeladen werden. Danach zahlt die KfW den entsprechenden Betrag aus.