
Dieses Geld hatten viele längst abgeschrieben. Jetzt kommt der Mega-Zuschuss jedoch plötzlich zurück. Wann der Startschuss für die beliebte staatliche Förderung fällt und was Antragsteller unbedingt beachten müssen.
Ein wichtiger Zuschuss feiert sein Comeback. Die Bundesregierung stellt das Geld wieder zur Verfügung ‒ mit einem gewaltigen Haken.
Es ist bestätigt: Dieser Mega-Zuschuss kommt zurück
Schon 2035 wird Deutschland voraussichtlich älter sein. Dann gehört ein Viertel der Bevölkerung nach Angaben des Statistischen Bundesamts zur Altersgruppe „67 plus“, die zunehmend auf Pflege angewiesen ist. Doch nicht nur fehlendes Pflegepersonal ist ein massives Problem. Angesichts des fortschreitenden demografischen Wandels mangelt es auch an Millionen barrierefreien Wohnungen.
Wer deshalb in ein Seniorenheim zieht, landet automatisch in einem überlasteten Pflegesystem. Neben finanziellen Hürden kämpfen zahlreiche Betroffene mit dem schmerzhaften Verlust der vertrauten Umgebung und der Angst, ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Nun kehrt ein spezieller Zuschuss zurück, der Abhilfe schafft.
Was Antragsteller unbedingt wissen sollten
Ende 2024 war Schluss mit dem Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B). Es half Eigentümern und Mietern dabei, Haus oder Wohnung altersgerecht und barriereärmer zu gestalten. Wer den Zuschuss haben wollte, musste einen Antrag bei der staatlichen Förderbank KfW stellen. 2025 gingen Betroffene leer aus, weil der Bundeshaushalt trotz des hohen Bedarfs keine neuen Fördermittel mehr bereitgestellt hat. Das soll sich jetzt ändern. Das Programm 455-B wird wieder aufgelegt.
Wie die KfW informiert, können Anträge wahrscheinlich ab Frühjahr 2026 gestellt werden. Der maximale Zuschuss für einen Komplettumbau beläuft sich auf 6.250 Euro. Wichtig ist, dass der Antrag eingereicht wird, bevor der Auftrag an einen Dienstleister geht. Vor der Antragstellung sollte man demnach keinen Vertrag unterschreiben. Eine frühzeitige Planung wird hingegen dringend empfohlen, um von der Förderung zu profitieren. Der Haken: Das Budget für das Programm ist auf 50 Millionen Euro begrenzt. Das sehen sowohl Verbraucherschützer als auch Handwerksverbände kritisch, weil die Summe im Verhältnis zum enormen Bedarf längst nicht ausreichen würde. Folglich werden die Mittel wohl schnell vergriffen sein.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Angaben der KfW)














