Über 800 Euro können sich Bürger sichern, und das sogar komplett steuerfrei. Allerdings weiß nicht jeder, dass diese lukrative Möglichkeit überhaupt existiert. Deshalb verpassen viele Menschen eine wertvolle Chance.
Von dieser wertvollen Möglichkeit profitieren nicht alle Bürger, obwohl viele einen Anspruch haben. Sie können sich einen finanziellen Vorteil sichern. Der Betrag beläuft sich auf über 800 Euro.
Über 800 Euro steuerfrei erhalten ‒ viele bleiben ahnungslos
In Deutschland existieren zahlreiche Möglichkeiten für Menschen, die ehrenamtlich tätig werden möchten. Ob die Arbeit mit Senioren oder ein Engagement in der Kirche ‒ wichtig ist nur, sich aktiv auf die Suche zu begeben, um etwas Gutes zu tun. Ehrenamtlichen geht es dabei üblicherweise nicht um den finanziellen Aspekt, sondern darum, anderen zu helfen. Dennoch existiert die Möglichkeit, dass Vereine und Organisationen eine Aufwandsentschädigung zahlen. So ist es möglich, den freiwilligen Unterstützern Wertschätzung entgegenzubringen.
Nimmt man Geld ein, muss dieses allerdings auch in der Steuererklärung angegeben werden. Dank der sogenannten Ehrenamtspauschale ist es aber möglich, dass man über 800 Euro steuerfrei behalten kann. Der Betrag im Jahr 2025 beläuft sich auf insgesamt 840 Euro. Es gibt jedoch einen Haken, den man beachten sollte: Viele, aber nicht alle Tätigen profitieren von der steuerfreien Ehrenamtspauschale. Es existieren einige Voraussetzungen, die man unbedingt erfüllen muss.
Aufgepasst: Wie man über 800 Euro steuerfrei behalten kann
Grundsätzlich bleibt die Pauschale steuerfrei, sofern es sich um gemeinnützige Tätigkeiten oder Arbeit in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft handelt. Man kann etwa in der Vereinsarbeit tätig sein und anderen helfen. Was hingegen nicht erlaubt ist, sind vor allem kommerzielle oder gewerbliche Tätigkeiten in gewinnorientierten Unternehmen, zu denen beispielsweise der Verkauf von Artikeln oder Speisen gehört. Außerdem ist es auch wichtig, dass das Ehrenamt nur 14 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Andernfalls könnte es als eine Art hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden. In solchen Fällen müssten Einnahmen versteuert werden. Tipp: Wer sich unsicher ist, ob die Kriterien zutreffen, lässt sich idealerweise steuerlich beraten.