Überweisungen betroffen: Banken führen 30.000 Euro Strafe ein

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und füllt Felder eines Überweisungsformulars aus. Auf dem Tisch liegen unzählige Euro-Scheine: 50 Euro, 20 Euro und 100 Euro.
Symbolbild © imago/ Bihlmayerfotografie

Darauf sollten sich Bankkunden besser vorbereiten, um eine böse Überraschung zu verhindern. Banken führen nun eine 30.000 Euro Strafe ein und auch Überweisungen sind davon betroffen.

Seit Jahresbeginn gilt eine neue Änderung für viele deutsche Bürger und Bankkunden. Wer nicht aufpasst und die Regeln nicht kennt, kann so für Überweisungen von den Banken sogar eine Strafe auferlegt bekommen.

Kleine Summen, große Wirkung – was sich im Geldverkehr verändert hat

Die meisten Überweisungen laufen unscheinbar im Hintergrund ab – schnell, bequem, digital. Doch seit Januar 2025 gibt es eine neue Hürde für bestimmte Geldtransfers: Wer mehr als 50.000 Euro ins Ausland schickt oder von dort erhält, muss dies bei der Deutschen Bundesbank melden. Diese neue Schwelle ersetzt die frühere Grenze von 12.500 Euro und bringt einige Änderungen mit sich. Die überarbeitete Regelung stammt aus der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und betrifft nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen. Sie soll nicht etwa Kontrolle verschärfen, sondern vor allem den Bürokratieaufwand verringern – besonders für mittelständische Unternehmen, die regelmäßig grenzüberschreitende Zahlungen tätigen.

Trotzdem gilt Vorsicht: Die Meldepflicht betrifft mehr als nur klassische Überweisungen. Auch Zahlungen per Karte, Lastschrift oder Bargeld fallen darunter – etwa bei Immobilienkäufen oder Investitionen. Ausgenommen sind lediglich Import- und Exportgeschäfte, kurzfristige Kredite unter zwölf Monaten oder Überweisungen zwischen eigenen Konten. Die Frist zur Meldung ist streng: Bis zum siebten Werktag des Folgemonats muss die Zahlung bei der Bundesbank gemeldet sein. Eine vergessene oder fehlerhafte Meldung kann teuer werden – und zwar richtig. Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Gerade bei mehreren Verstößen kann es noch teurer werden.

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Überweisungen, Banken, Strafe – wo die neue Pflicht richtig teuer wird

Besonders tückisch wird es, wenn Transaktionen auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Ein Beispiel: Wer größere Summen an ausländische Kryptobörsen überweist, fällt ebenfalls unter die Meldepflicht – ganz gleich, ob in Euro oder Bitcoin. Auch beim Erwerb ausländischer Wertpapiere oder bei langfristigen Geldanlagen jenseits der Landesgrenze wird es kritisch.

Was viele nicht wissen: Auch eingehende Zahlungen aus dem Ausland zählen. Wer etwa von Verwandten in Kanada eine größere Summe überwiesen bekommt, muss unter Umständen ebenfalls melden. Die Regelung gilt also in beide Richtungen – und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Privatpersonen können sich bei Unsicherheit direkt an die kostenlose Hotline der Bundesbank wenden. Unternehmen müssen hingegen über ein Online-Portal melden – korrekt, fristgerecht und vollständig. Schon kleine Fehler können zum Problem werden. Wer sich rechtzeitig informiert, spart im Zweifel viel Geld. Die unsichtbare Schwelle von 50.000 Euro kann schnell überschritten werden – und dann wird aus einer simplen Überweisung plötzlich ein Fall fürs Gesetzbuch.