Urlaub: Nie dagewesene Regel für Millionen Eltern soll kommen

Mutter und Vater gehen gemeinsam mit ihrem Kind spazieren. Das Kind fährt auf einem kleinen Kinderfahrrad mit Stützrädern nebenher. Die drei verbringen gemeinsame Familienzeit.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Familien werden über diese Nachricht jubeln, denn eine nie dagewesene Regel für Millionen Eltern soll ihnen in Zukunft einiges erleichtern. Diese Regelung betrifft den Urlaub und dürfte auf viel Zustimmung stoßen.

Familien sehen sich im Alltag mit den unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. Heutzutage ist die Zeit eines der Hauptthemen, mit denen man zu kämpfen hat. Da kommt eine nie dagewesene Regel für Millionen Eltern gerade recht.

Rollenverteilung entspricht oft noch klassischem Schema

Auch wenn die Emanzipation heute in nahezu allen Bereichen Einzug gehalten hat und Frauen für Gleichberechtigung kämpfen, gibt es Situationen, in denen die Rollenverteilung immer noch nach dem konservativen Schema erfolgt. Ein solcher Lebensabschnitt ist die Geburt eines Kindes. Nach dieser bleibt in der Regel die frischgebackene Mutter zu Hause und kümmert sich um den Nachwuchs. Zwar gibt es durchaus Haushalte, in denen sich der Vater um das Neugeborene kümmert. Doch Statistiken zufolge ist dies immer noch eine Ausnahme. Hinzu kommt, dass meistens die Mütter in Elternzeit gehen und nach dieser ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich um das Kind zu kümmern. Daran haben auch die Partnermonate kaum etwas geändert. Doch nun soll eine nie dagewesene Regel für Millionen Eltern den Alltag erleichtern.

Neue Regelung soll neuen Lebensabschnitt erleichtern

Lesen Sie auch
6.000-Stellen-Aus droht: Nun trifft es eine deutsche Traditionsfirma

Wenn ein Kind geboren wird, ist dies ein schönes und einschneidendes Erlebnis im Leben der Eltern. Doch der Nachwuchs benötigt Pflege und Zuwendung. Zudem muss sich die Familie erst einmal einspielen. Doch wie soll das funktionieren, wenn der Vater – oder in einer Lebensgemeinschaft der andere Elternteil – sofort wieder arbeiten gehen muss? Schon in der alten Ampelkoalition gab es hierfür einen Vorschlag, den die SPD nun erneut in Angriff nehmen möchte: die Familienstartzeit.

Während der Familienstartzeit nimmt der andere Elternteil, der mit der frischgebackenen Mutter in einem Haushalt lebt, die ersten zwei Wochen nach der Geburt – also zehn Werktage – Urlaub. Dieser wird vom Arbeitgeber normal weiterbezahlt und nicht auf die Urlaubstage im Jahr angerechnet. Diese gemeinsame Zeit soll den Start in die Elternschaft erleichtern und die Mutter entlasten. Lebt diese allein, kann sie eine andere Person benennen. Entweder den Partner oder die Partnerin, mit der sie nicht in einem Haushalt lebt, oder eine Freundin. Um den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten, soll der sogenannte Partnerlohn in die bestehenden Abrechnungssysteme als außergewöhnliche Abwesenheiten integriert werden. Außerdem soll es für den Anspruch weder eine Mindestbeschäftigungsdauer noch eine Frist zur Anmeldung geben.