Urlauber aufgepasst: Bei diesen Mitbringseln drohen hohe Strafen

In einem Flughafen sind viele Menschen unterwegs, die einen langen Flur zu ihrem Terminal entlanggehen. Mit sich führen die Reisenden Koffer und Reisegepäck.
Symbolbild © RHR-Foto

Wer als Urlauber bestimmte Mitbringsel im Koffer verstaut und sie nicht anmeldet, dem drohen hohe Strafen. Denn es gibt Richtlinien, an die man sich halten muss. Bei einer Kontrolle kann es daher teuer werden.

Bei diesen Mitbringseln drohen hohe Strafen, weshalb man sich als Urlauber unbedingt vorher bei den entsprechenden Behörden informieren sollte. Auf gut Glück die Zollpassage meiden zu wollen, kann ganz schön ins Auge gehen.

Als wertvolle Erinnerung: Souvenirs landen in den Koffern der Urlauber – Achtung Falle

Wer in den Urlaub fährt oder fliegt, macht meistens viele Erinnerungsfotos und -videos, von denen man noch Jahre später zehren kann. Die wundervolle Zeit geht oftmals zu schnell vorüber. Und noch mehr als Fotos möchte man gerne aus dem entsprechenden Land etwas mitnehmen. Natürlich gibt es Dinge in den Souvenir-Shops, aber man möchte gerne etwas Landtypisches mitnehmen. Etwas, das man sich in den Schrank stellen oder legen kann. Da bietet sich beispielsweise eine Muschel vom Strand an. Doch genau das kann strafbar sein und zu extrem hohen Strafen führen.

Bei diesen Mitbringseln drohen hohe Strafen: Experten raten zur Befolgung einer Grundregeln

Lesen Sie auch
Millionen Handys schlagen Alarm – überall heulen die Sirenen

Dass Muscheln keineswegs ein harmloses Mitbringsel darstellen, zeigte 2021 der Fall einer Familie, die mehrere Muschelschalen mit einem Gesamtgewicht von 30 Kilogramm aus Kenia mitbrachte. Die Familie sollte ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Dieser Fall zeigt, dass es gleich mehrere Gründe für eine solche Strafe geben kann. Zum einen kann es sich bei den Mitbringseln um eine geschützte Art handeln, die auf keinen Fall das Land verlassen darf. Zum anderen überschreitet man damit vielleicht Ausnahme-Grenzen. Im Fall der Muscheln lag sie bei einem Gesamtgewicht von drei Kilogramm. Ob die Familie das Bußgeld wirklich zahlen musste, ist nicht bekannt.

Deshalb raten Experten dazu, nichts mitzunehmen, ohne nachzufragen. Hierzu kann man sich entweder im Vorfeld bereits an das Auswärtige Amt wenden oder man informiert sich bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Urlaubslandes. Zudem sollte man unbedingt die Freigrenzen beachten und genau studieren, welche Dinge man verzollen muss. Generell gilt in den meisten Ländern jedoch: Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden. Sie bergen das Risiko von Keimen.

(Quellen: Deutscher Zoll, Bundesamt für Naturschutz)