Urteil gefallen: Solidaritätszuschlag bleibt in Deutschland bestehen

Der baldige Bundeskanzler Friedrich Merz steht im Sitzungssaal des Bundestags und unterhält sich mit zwei weiteren Politikern. Diese sind Lars Klingbeil und Alexander Dobrindt.
Symbolbild © imago/dts Nachrichtenagentur

Die baldige Bundesregierung kann aufatmen, denn das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Urteil gefällt: Der Solidaritätszuschlag bleibt in Deutschland bestehen und damit auch eine weitere Einnahmequelle des Staates.

Da bangte der Bald-Bundeskanzler gewaltig, als einige Politiker vor Gericht zogen. Doch nun kann er aufatmen, denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag in Deutschland bestehen bleibt.

Bundesregierung kämpft mit der Haushaltskasse – und den Schulden

Derzeit hat es der Bald-Bundeskanzler Friedrich Merz nicht leicht. Er kämpft gleichzeitig an vielen Fronten. Zum einen muss er innerhalb der Großen Koalition Kompromisse eingehen, ohne dass die Grundsätze der eigenen Partei zu kurz kommen. Zum anderen – und das ist ein großes Problem – stimmt die Haushaltskasse nicht. Die neue Regierung muss viel investieren und gleichzeitig darauf achten, dass die Verschuldung nicht so hoch gerät, dass noch kommende Generationen daran zu knabbern haben werden. Also müssen Einnahmen her. Und diese kommen zum einen von den Millionen Bürgern, die jedes Jahr ihre Steuern zahlen. Da wiederum Millionen anderer Bürger den Staat Geld kosten, arbeitet Merz hier auch an entsprechenden Sparmaßnahmen. Gerade die Sozialleistungen scheinen auf seiner Abschussliste zu stehen. Zumindest werden diese, seinem eigenen Wortlaut nach, intensiv geprüft.

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Erleichterung nach Urteil: Merz kann weiterplanen

Eine weitere Einnahme ist der Solidaritätszuschlag, den nur noch Menschen mit einem entsprechend hohen Gehalt und Unternehmen zahlen müssen. Mehrere Politiker hatten gegen den Solidaritätszuschlag geklagt und eine Abschaffung gefordert. Vor 35 Jahren hatte die Regierung mit diesem zusätzlichen Geld die Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland finanziert. Doch diese Zeiten seien längst vorbei und die Wiedervereinigung verursache keine Kosten mehr, so die Argumentation der Kläger.

Wäre das Gericht diesen Argumenten gefolgt, hätte Merz 12 bis 13 Milliarden Euro weniger im Jahr in der Bundeshaushaltskasse, ein gewaltiges Loch also. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage der sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten jedoch ab und bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Soli-Zuschlags. Die Wirtschaft zeigt sich nach diesem Urteil schockiert. Denn auch die Unternehmen hätten eine schwere Zeit und man benötige dringend Entlastungen für die Konzerne, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.