Urteil gefallen: Zu hohe Gebühren – Sparkassen-Kunden erhalten Geldregen

Eine Sparkassenfiliale von außen.
Symbolbild © istockphoto/Wirestock

Schon seit Längerem sind die Gebühren bei vielen Banken zu hoch. Nun sollen Sparkassen-Kunden aus diesem Grund einen wahren Geldregen erhalten.

Geld zur Bank zu bringen oder überhaupt ein Konto in Deutschland zu führen wird immer teuer. Die Gebühren steigen bei vielen Instituten inzwischen ins Unermessliche. Umso erfreulicher ist nun folgende Nachricht: Aufgrund von zu hohen Gebühren bekommen einige Sparkassen-Kunden jede Menge Geld zurück.

Es wird teuer für die Sparkasse

Jetzt könnte es teuer für die Sparkasse werden. Denn offenbar könnte die Art und Weise, wie sie Gebühren erhöhen wollen, den Sparkassen-Kunden so einiges an Geld extra bringen. Denn immer wieder kommt es vor, das bestimmte Geldinstitute versuchen, ihre Gebühren anzuheben, ohne nach dem Einverständnis der Verbraucher zu fragen. Besonders häufig tarnen sich diese Erhöhungen in den AGBs. Diesen kann man selbstredend immer widersprechen – allerdings stimmt man ihnen auch nicht aktiv zu. Bisher wurde dieser nicht existente Widerspruch automatisch von den Geldinstituten als Zustimmung gewertet. Doch damit ist jetzt Schluss, wie man am Bundesgerichtshof entschied.

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Sollte der Sparkassen-Kunde zu den geplanten Erhöhungen der Gebühren schweigen, so ist das noch lange keine Zustimmung. Insbesondere, weil sich eine Gebührenerhöhung nachteilig auf den Verbraucher auswirkt, ist das aktive Einverständnis eine Pflicht. So zumindest sieht das der Bundesgerichtshof.

Entschluss des Bundesgerichtshofs ist eindeutig

Und das Beste an diesem Entschluss des Bundesgerichtshofs: Wer bereits Gebühren zahlen musste, weil diese ohne Einverständnis erhöht wurden, kann dieses Geld wieder zurückfordern. Das bedeutet im Klartext: Sparkassen-Kunden können einiges an extra Geld erwarten. So haben die Landgerichte in Hannover, Dessau-Roßlau und Trier zusammen beschlossen, dass Banken und alle Sparkassen in Deutschland ihren Kunden und Verbrauchern diese Gebühren zurückzahlen müssen – selbst wenn die Änderung eben jener Gebühren zehn Jahre zurückliegt.

Wer als Sparkassen-Kunde sein Geld der Gebühren wieder einfordert, muss er nur entsprechend einen Antrag bei seinem Geldinstitut stellen. Zwar werden einige der Unternehmen das Geld nicht sofort zahlen wollen, allerdings ist diese Rückerstattung verpflichtend und es heißt hier: dranbleiben!