Dieses neue Urteil hilft Sparkassen-Kunden, ihr Geld wiederzubekommen. Wie das geht und was zu beachten ist, erklären wir in diesem Artikel.
Dieses neue Urteil kann Sparkassen-Kunden helfen, ihr Geld wiederzubekommen. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Wie man sein Geld bekommt und worauf genau man achten sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Die Gebühren der Sparkasse
Viele Sparkassen-Kunden haben sich darüber geärgert, als plötzlich die Gebühren für die Kontoführung erhöht wurden. Es gab kein Schreiben, in dem es dazu Informationen gab und das die Kunden unterschreiben mussten, um den erhöhten Gebühren zuzustimmen. Von der Erhöhung erfuhren sie erst, als die Gebühren am Ende eines Quartals vom Konto abgebucht wurden. Wer nachfragte, bekam als Antwort, dass die AGBs angepasst worden seien und die Erhöhung hier zu finden sei. Das brachte viele Kunden zu Recht auf die Palme. Ein Widerspruch war zwar möglich, aber dies hatte oft zur Folge, dass das betreffende Konto einfach gekündigt wurde.
So erhalten Sparkassen-Kunden ihr Geld zurück
Da sich viele Kunden beschwert haben und dann vor Gericht gegangen sind, gibt es nun ein Urteil. Mit diesem können die Sparkassen-Kunden ihr Geld von der Sparkasse zurückbekommen, wenn sie die Gebühren bereits gezahlt haben. Laut BGH ist es nämlich nicht rechtens, anzunehmen, dass ein fehlender Widerspruch eine Zustimmung des Kunden bedeutet. Vor allen Dingen gehe es dabei ja nicht um einen Vorteil für den Kunden, so die weitere Begründung.
Aufgrund dieses Urteils können die Kunden nun also das zu viel gezahlte Geld von der Sparkasse zurückfordern. Und dies ist bis zu zehn Jahre lang möglich. Um das Geld zurückzubekommen, ist es nur erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Sparkasse oder Bank zu stellen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass sich dann immer noch viele Sparkassen querstellen und das Geld nicht auszahlen wollen. In diesem Fall hilft ein Musterschreiben, das auf der Seite der Stiftung Warentest kostenlos heruntergeladen werden kann.