
Gerade ältere Personen fühlen sich diskriminiert, weil sie nicht die Möglichkeit haben, online mit der Bank in Kontakt zu treten. Ihnen fehlen Filialen vor Ort. Nun hat eine Bank die Dienste für einen Rentner abgelehnt, weil er zu alt sei. Ein Gericht hat geurteilt.
Eigentlich war es ein ganz normaler Vorgang. Ein Rentner ging zur Bank und stellte einen Antrag auf eine Kreditkarte. Doch dann passierte etwas Unglaubliches.
Bank lehnt Rentner ab – „viel zu alt“
Aufgrund einer ungünstigen Rückzahlungswahrscheinlichkeit wurde ihm eine Kreditkarte mit einem Limit von 2.500 € verweigert. Grund dafür war nicht eine schlechte SCHUFA, sondern schlichtweg das Alter des Antragstellers. Damit steigt für die Bank das Risiko, dass der Antragsteller schneller verstirbt als ein jüngerer Kunde.
Offensichtlich ein Akt der Diskriminierung. Bei dem Antragsteller handelte es sich ausgerechnet um einen ehemaligen Richter im Ruhestand. Er erhielt eine sehr gute Pension von über 6.000 Euro im Monat und hätte sich den Kreditrahmen somit leisten können. Doch die Bank hat nicht einmal eine Prüfung der Kreditwürdigkeit durchgeführt, sondern sofort eine Ablehnung ausgesprochen.
Rentner zieht vor Gericht: Urteil gegen die Bank – Entschädigung zahlen
Das ließ sich der Ex-Richter nicht gefallen und zog vor das Landgericht. Das Landgericht Kassel urteilte zugunsten des Antragstellers. Die Bank wurde verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro an den Antragsteller zu zahlen. In diesem Fall ging es schließlich nicht einmal um einen Kredit, sondern um eine Kreditkarte, die zur Zahlung genutzt wird. Mittlerweile müssen Bürger immer häufiger auf EC- und Kreditkarten zurückgreifen, um den Alltag zu meistern. Gerade für Urlaub und Reisen sind Kreditkarten im Ausland unverzichtbar. Wenn man Kunden genau diese Karte verweigert, ist das eine Beeinträchtigung. In diesem Fall hätte die Bank wohl lieber einen Blick auf die Gesetzgebung geworfen oder fair gehandelt. Glücklicherweise hat der Kunde Recht behalten und ist sogar mit einer Schadensersatzzahlung aus der Verhandlung gegangen.
(Quellen: Landgericht Kassel – Aktenzeichen 4 S 139/23)














