Verfallsdatum: Früh Geboosterte könnten bald Testnachweise benötigen

Symbolbild © istockphoto/Udom Pinyo

Karlsruhe Insider: Corona-Auffrischungsimpfung im Gespräch.

Beim Impfen mit der dritten Impfung (Booster) gab es bislang noch keine Probleme und keine weitere Impfung. Diese Booster hat laut RKI kein besonderes Verfallsdatum. Es gilt nach wie vor, dass Geboosterte derzeit von der Testpflicht ausgenommen sind.

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht bislang keine weitere Testpflicht vor, auch wenn diese dritte Auffrischungsimpfung bereits etwas länger zurückliegt.

Besteht jedoch der Betreiber eines Restaurants oder eines Fitnessstudios auf einem zusätzlichen Test auch für Geboosterte, dann ist das sein gutes Recht und der Gast muss diesem nachkommen.

Die Vorgaben des Landes sind als mindeste Verpflichtung anzusehen. Bei einer Wirkung der Impfung muss man im Vorfeld abklären, ob es sich dabei um den Schutz vor einer schweren Erkrankung oder um eine Infektion handelt. Bei Ungeimpften rechnen die Mediziner immer mit einem schweren Verlauf der Krankheit.

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Die britische Gesundheitsbehörde UKHSA hat eine Analyse hervorgebracht, wonach die Booster-Impfungen bei der besonders gefährdeten Gruppe der Senioren auch bei Omikron vor schweren Krankheiten schützt.

Die dritte Impfung verbessert den bisherigen Schutz erheblich, weil im Körper wieder Antikörper gebildet werden.