Viele ahnungslos: 30.000 Euro Bußgeld drohen bei Überweisungen

Mehrere verschiedene Geldscheine, auf denen ein Überweisungsschein und ein Kugelschreiber liegen. Auf den Schreinen befinden sich einige Münzen. Eine 2-Euro-Münze und eine 1-Euro-Münze sowie ein 200-Euro-Schein, ein 100-Euro-Schein und ein 20-Euro-Schein sind leicht sichtbar.
Symbolbild © imago/blickwinkel

Wer diese Regel missachtet, muss womöglich bis zu 30.000 Euro Bußgeld bezahlen. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, dass sie bei einer speziellen Art der Überweisung aufpassen müssen. Das kann teuer enden. 

Bei einer Überweisung denken Bankkunden nicht darüber nach, dass sie ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Es besteht allerdings ein gewisses Risiko. Denn bei Missachtung eines Gesetzes wird zur Kasse gebeten.

Bei dieser Überweisung drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld 

Nach wenigen Klicks auf dem Smartphone ist eine Überweisung heute schnell abgeschlossen. Aber es gibt einen Haken: Unter Umständen begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet. Allerdings ist nicht die Überweisung an sich das Problem, sondern eine spezielle Meldepflicht, sobald man Geld im Ausland anlegt. Für viele ist eine solche Anlage zunächst verlockend. Im Vergleich zu den Konditionen in Deutschland erscheinen die Angebote in vielen anderen Ländern deutlich attraktiver, etwa für ein Festgeldkonto.

Wer eine grenzüberschreitende Zahlung tätigt, sollte aber aufpassen. Handelt es sich um Überweisungen auf ein eigenes Auslandskonto, um Kapitalanlagen oder um Darlehen, greift die sogenannte AWV-Pflicht (§ 67 AWV). Ausgeschrieben steht “AWV” für “Außenwirtschaftsverordnung”. Sie besagt, dass solche Transaktionen bei der Bundesbank gemeldet werden müssen. So will man den Kapitalfluss im Blick behalten und illegale Aktionen verhindern. Wenn der Betrag allerdings unter 12.500 Euro liegt, entfällt die Meldepflicht. Ab 2025 ändert sich diese Grenze.

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30.000 Euro Bußgeld: Darauf ist ab Januar 2025 zu achten 

Ab dem 1. Januar 2025 gelten Beträge über 50.000 Euro als meldepflichtig. Demnach kann deutlich mehr Geld fließen, ohne dass die Bundesbank darauf hingewiesen werden muss. Wer ein Tagesgeldkonto im Ausland hat, ist von der Pflicht befreit. Außerdem können Bankkunden auf eine Meldung verzichten, wenn der Vertrag für ein Festgeldkonto nicht länger als 12 Monate läuft. Zwar droht nicht sofort ein Bußgeld, wenn man die Meldung vergisst. Diese sollte allerdings zeitnah nachgeholt werden. Anderenfalls können bis zu 30.000 Euro Bußgeld fällig werden. Denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Meldung kann online über das Meldeportal der Bundesbank erfolgen.