Viele ahnungslos: Millionen Bürger erhalten Geld einfach zurück

Eine Frau hält fünf grüne 100-Euro-Scheine in der Hand. Sie werden so gehalten, dass sich eine Fächerform ergibt. Zwischen den Geldscheinen ist eine Karte mit der Aufschrift "Studienausweis" erkennbar.
Symbolbild © imago/imagebroker

Leute aufgepasst! Millionen Bürger bekommen ihr Geld ganz einfach zurück. Sie sind nur vollkommen ahnungslos und wissen nicht, dass dazu ein einfacher Antrag genügt. Dieser kostet nur wenige Minuten Zeit.

Zugegeben: Darauf kommen wohl nur die wenigsten. Die meisten nehmen es einfach so hin, weil sie es gar nicht bemerken. Doch Millionen Bürger können ihr Geld zurückerhalten, wenn sie nur einen einfachen Antrag stellen.

Oft unerkannt: Doppeltes Einkommen führt zu Problem

Deutschland leidet unter dem Fachkräftemangel und dieser wird wohl auch noch zunehmen, denn in den nächsten Jahren werden zunehmend mehr Menschen in Rente gehen. Eine Möglichkeit, dies auszugleichen ist, dass die Rentner animiert werden, auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterzuarbeiten. Seit 2023 können sie das auch, und zwar ohne, dass das Einkommen aus der Beschäftigung auf die ausgezahlte Rente angerechnet wird. Hinzu kommt die Planung der sogenannten Rentenaufschubprämie. Demnach sollen Senioren, die trotz Erreichen des regulären Rentenalters weiter arbeiten, eine hohe Einmalzahlung bekommen. Doch wer auch als Rentner noch arbeitet, zum Beispiel wenn er noch Spaß an seinem Beruf hat, bekommt ein Problem. Die meisten erkennen dies gar nicht oder erst viel zu spät.

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Problem erkannt: Experten raten, sich das Geld zurückzuholen

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Krankenkassen- und Pflegebeiträge an die jeweilige Krankenkasse. Doch auch wer Rente bezieht, muss noch einen Teil von dieser für die Krankenkassenbeiträge aufwenden. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Rentners bedeutet dies, dass er gleich doppelt Beiträge zahlt. Den Wenigsten fällt dies auf. Die Krankenkassen merken dies meistens sehr spät, sodass die Betroffenen lange Zeit zu viele Krankenkassenbeiträge zahlen.

Experten raten deshalb dazu, sich den Rentenbescheid und die Gehaltsabrechnungen schon gleich zu Beginn genau anzusehen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen die Bürger bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Diese liegt in diesem Jahr bei 5.512,50 Euro. Rechnet man das Gehalt und die Rente zusammen und liegt unterhalb dieses Betrages, müssen die Beiträge gezahlt werden. Oberhalb der Grenze wird der Beitrag nicht weiter erhöht. Werden sie sowohl beim Gehalt als auch von der Rente abgezogen, kann man als Versicherungsnehmer die überzahlten Beiträge zurückverlangen. Dies geschieht mithilfe eines formlosen Antrags. Die meisten Krankenkassen haben jedoch ein eigenes Formular für diesen Fall, das man nur ausfüllen und zurückschicken muss.