Viele ahnungslos: Neue Regel für Haushalte – Bis 2500 Euro Strafe

Hand eines Mitarbeiters einer Behörde mit einem Holzstempel mit dem Aufdruck "Bußgeld" setzt einen Stempel auf ein Schreiben. Im Hintergrund Dokumente, ein Stift und noch mehr Stempel in unterschiedlichen Größen.
Symbolbild © imago/Wolfilser

Schon bald drohen bei Verstoß dieser neuen Regel bis zu 2500 Euro Strafe. Sie gilt für alle Haushalte und wird strengstens beobachtet. Wichtig ist deshalb, sie am besten schon jetzt umzusetzen. 

Damit alle Haushalte in Deutschland sich an diese Regelung halten, gilt schon bald ein neues Gesetz, das Verstöße sanktioniert. Es ist ein saftiges Bußgeld vorgesehen. Umso wichtiger ist es, genau aufzupassen.

Wer diese Regel missachtet, zahlt bis zu 2500 Euro Strafe

Entsorgen Haushalte ihren Müll einmal versehentlich falsch und bemerken ihren Fehler, stellt das häufig noch kein großes Problem dar. In Deutschland gibt es allerdings eine andere Herausforderung: Müll wird regelmäßig und auch absichtlich falsch entsorgt. Ist beispielsweise in der Wertstofftonne kein Platz mehr, mogeln einige Menschen ihre Kunststoffverpackungen oder anderen Müll spontan in die Biotonne. Auch Hygieneartikel wie Binden, aber auch die Windeln des Nachwuchses sind manchmal im Biomüll zu finden.

Wenn sich in der Biotonne allerdings unpassender Müll befindet, wird es schwierig, den gesamten Biomüll zu kompostieren. Die Stoffe, die nicht kompostierbar sind, beeinflussen die Weiterverarbeitung durch die Verunreinigung oft erheblich. Bisher wurden die Tonnen von der Müllabfuhr häufig dennoch mitgenommen. Aber schon bald soll sich das ändern: Ab Mai 2025 werden die entsprechenden Tonnen markiert und nicht mehr mitgenommen. Haushalte müssen unter Umständen bis zu 2500 Euro Strafe zahlen, wenn sie ihre Biotonne falsch gebrauchen.

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Wie eine korrekte Nutzung erfolgt

Ob Textilien, Tampons oder Plastikverpackungen ‒ schon jetzt sollten Haushalte darauf achten, solchen Müll korrekt und nicht in der Biotonne zu entsorgen. Wichtig ist auch, dass behandeltes Holz nicht in den Biomüll gelangt. Erlaubt sind hingegen alle Artikel und Stoffe, die kompostierbar sind, sich also biologisch von selbst zersetzen. Dazu gehören zum Beispiel Blumen und Grünschnitt sowie Kleintierstreu, solange es sich nur um geringe Mengen handelt. Auch Essensreste, die nicht mehr in einer Plastikfolie verpackt sind, dürfen in den Bioabfall. Zudem kann man Teebeutel sowie Kaffeesatz- und Teeblätter über den Biomüll entsorgen.