Sogar fürs Wäschewaschen von bestimmter Kleidung kann es unter einigen Bedingungen Geld vom Finanzamt zurückgeben. Wer die Regeln kennt, spart bei der Steuer bares Geld.
Wäschewaschen kostet Zeit, Nerven und bares Geld. Doch wer clever ist, kann sich einen Teil der Ausgaben zurückholen und am Ende ordentlich sparen.
Wäschewaschen von der Steuer absetzen: So klappt es
Es ist kaum zu glauben, aber selbst beim Wäschewaschen kann das Finanzamt mit ins Spiel kommen, allerdings nicht bei jedem Shirt oder jeder Jeans aus dem Alltag. Nur, wer spezielle Kleidung trägt, die ausschließlich für den eigenen Beruf bestimmt ist, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Uniformen, Schutzkleidung, Kochjacken, Sicherheitsschuhe, Schornsteinfegeranzüge oder der klassische weiße Kittel aus Pflege- und Heilberufen. Alltagstaugliche Kleidung wie Anzüge oder Blusen bleibt hingegen außen vor, selbst wenn sie im Job verpflichtend getragen werden muss.
Auch die Anschaffungskosten sowie Ausgaben fürs Nähen und Flicken sind von der Steuer absetzbar. Wichtig ist nur, dass die Kosten tatsächlich selbst getragen wurden. Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausgaben übernimmt, darf nur der eigene Anteil in der Steuererklärung angegeben werden.
Wäschekosten clever berechnen
Wer seine Berufskleidung zu Hause in der Waschmaschine reinigt, kann die Kosten schätzen. Hier helfen Erfahrungswerte von Verbraucherverbänden. Das Gewicht der Arbeitskleidung wird dabei pro Waschgang mit den Kosten pro Kilogramm und der jährlichen Waschhäufigkeit multipliziert. Auch die Kosten fürs Trocknen und Bügeln zählen anteilig dazu. Bis zu 110 Euro pro Jahr werden vom Finanzamt meistens anstandslos anerkannt. Wird die Kleidung in einer Reinigung oder im Waschsalon gereinigt, können die tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden. Wichtig: die Quittungen nicht vergessen!
Alle Beträge gehören in der Steuererklärung in die Anlage N als Werbungskosten. So richtig lohnt sich der Aufwand aber erst, wenn die gesamten Werbungskosten im Jahr über der Pauschale von 1.230 Euro liegen. Diese wird bei Arbeitnehmern automatisch abgezogen. Wer dranbleibt, kann also sogar mit der Waschmaschine ein kleines Steuerwunder erleben und richtig viel Geld sparen.