Das hat wohl kaum jemand gewusst: Man kann sich tatsächlich von der Krankenkasse einen Urlaubszuschuss sichern. Daran sind jedoch bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die man unbedingt kennen sollte.
Der Sommer steht unmittelbar vor der Tür, und das bedeutet für viele Menschen: ab in den Urlaub! Unter bestimmten Bedingungen erhält man sogar einen Urlaubszuschuss von der Krankenkasse und kann sich damit noch besser vom Alltagsstress erholen.
Sommer, Sonne, Strand – das können sich nicht alle leisten
Wer die Möglichkeit hat, reist im Sommer gerne ins heiße Ausland. Obwohl auch die Temperaturen in Deutschland gerade sehr sommerlich sind, zieht es wohl die meisten Menschen ins Ausland. Mallorca oder die Türkei gehören zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Hauptsache, ein schönes Hotel, ein gepflegter Pool, ein traumhafter Strand und ganz viel Sonne. Mehr braucht man wohl nicht für einen erholsamen Urlaub. Doch dieser hat seinen Preis, den sich so mancher wohl nicht leisten kann. Gerade Familien mit mehreren Kindern haben es da schwer. Für diese bietet der deutsche Staat zwar keine Reise nach Mallorca an, unterstützt in bestimmten Fällen jedoch trotzdem mit einem satten Zuschuss.
Urlaubszuschuss von der Krankenkasse: So geht’s
Wer jetzt denkt, dass der Auslandsurlaub mit leckeren Getränken und einem Strandbesuch von der Krankenkasse bezahlt wird, den müssen wir jetzt enttäuschen. Denn um solche Urlaube geht es nicht. Zum einen ist der Kreis der Anspruchsberechtigten sehr eng gefasst. Natürlich müssen die Krankenkassen Zuschüsse zur sogenannten Gesundheitsfürsorge gewähren. Viele bieten deshalb bestimmte Kochkurse, Ernährungsprogramme und andere Kurse an, damit man sich um seine Gesundheit kümmern kann. In der Regel beteiligen sich die Kassen beispielsweise an vorbeugenden Fitnesskursen. Einige bezuschussen sogar die Beiträge zu einem Fitnessstudio. Die Angebote gehen meistens über mehrere Wochen.
Anspruchsberechtigt für die sogenannten Gesundheitsurlaube sind Versicherte, die aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Umstände nicht an den Wochenkursen teilnehmen können. Dazu zählen zum Beispiel Fernfahrer, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige. Die gebuchten Urlaube dürfen nicht nur dem Ziel dienen, die eigene Gesundheit zu fördern. Auch die entsprechenden Reiseanbieter müssen entsprechende Zertifikate vorweisen können. Bevor man einen solchen Urlaub buchen möchte, sollte man deshalb lieber bei der Krankenkasse nachfragen.