Vor Gericht: Bürgergeld-Empfänger klagt wegen Anrechnung

Der Eingangsbereich der Bundesagentur für Arbeit mit einem großen Logo auf einer Glaswand, dahinter Büroeinrichtungen. Im Vordergrund sind mehrere unscharfe, dunkle Silhouetten von Menschen zu sehen.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Das Jobcenter rechnete eine bestimmte Leistung auf das Bürgergeld an, weshalb der Empfänger vor Gericht zog. Der Ausgang verlief jedoch nicht so, wie er es wohl erwartet hatte.

Ein Bürgergeld-Empfänger zog vor Gericht, weil das Jobcenter ihm von den Leistungen einen bestimmten Betrag abzog. Nun fällte das Gericht das Urteil, das nun auch Millionen andere Bürgergeld-Empfänger betrifft.

Jobcenter muss Kosten übernehmen: Bürgergeld-Empfänger ziehen vor Gericht

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Jobcentern in Deutschland und den Bürgergeld-Empfängern. Die Ämter sind dazu angehalten, sich natürlich an geltende Gesetze zu halten. Sie sollen jedoch auch wirtschaftlich handeln und niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Deshalb erhalten Leistungsempfänger auch immer wieder Ablehnungen, wenn sie bestimmte Leistungen beantragt haben.

So landen in regelmäßigen Abständen Fälle vor Gericht, in denen entweder das Jobcenter oder der Empfänger sein Recht einklagen will. Und oftmals musste das Jobcenter eine Niederlage hinnehmen. So müssen unter anderem Autoreparaturen übernommen werden, wenn ein Bürgergeld-Empfänger arbeitet und auf das Auto angewiesen ist, aber ergänzend Bürgergeld bezieht. Inzwischen landete ein weiterer Fall vor Gericht.

Bürgergeld-Empfänger zieht vor Gericht: Urteil ist gefallen

Ein Bürgergeld-Empfänger hat vor dem Sozialgericht in Augsburg geklagt. Er hatte Bürgergeld beantragt, musste jedoch monatelang auf die Leistungen warten. In der Zwischenzeit hatte er von einem gemeinnützigen Verein eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro erhalten. Das Jobcenter zog von diesem Geld den Freibetrag von 30 Euro ab und verrechnete die übrigen 470 Euro auf den Leistungsanspruch des Mannes. Das wollte sich dieser nicht gefallen lassen: Er argumentierte, dass es sich lediglich um ein Darlehen handele, das er zurückzahlen müsse, und daher kein anrechenbares Einkommen vorliege.

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Dem konnte das Gericht jedoch nicht folgen. Im Rahmen der Verhandlung wurde der Verein um Stellungnahme gebeten. Dieser habe mit dem Mann keinerlei Rückzahlungsverpflichtung vereinbart. Es habe nur geheißen, dass er das Geld zurückzahlen solle, wenn es ihm finanziell möglich sei. Damit sei laut dem Gericht keine wirksame Rückzahlungsvereinbarung getroffen worden. Deshalb durfte das Jobcenter die 470 Euro auf den Leistungsbetrag anrechnen. Dieses Urteil ist auch für alle anderen relevant: Wer sich nämlich Geld von Verwandten, Bekannten oder Freunden leiht, dem kann es passieren, dass das Geld auf die Leistungen angerechnet wird.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)