Vorsicht vor Strafgebühren der GEZ: Änderungen der Rundfunkbeiträge beachten

Die Nahaufnahme eines Bescheides der GEZ inklusive eines Überweisungsscheins von ARD und ZDF. Es ist die Aufforderung zum Zahlen der Rundfunkgebühren, die in Deutschland Pflicht sind und gezahlt werden müssen. 
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Bislang ließen sich viele Beitagszahlende an die Fälligkeit der Rundfunkbeiträge per Brief von der GEZ erinnern. Jetzt gibt es allerdings Neuerungen, die böse Strafgebühren nach sich ziehen können.

Jetzt gibt es wichtige Änderungen im Bezug auf die Rundfunkbeiträge. Wer das nicht beachtet, läuft Gefahr teure Strafgebühren aufgebrummt zu bekommen.

Bei den Rundfunkbeiträgen gibt es Änderungen

Für viele ist die GEZ und die der damit verbundene Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Viele Bürger zahlen zähneknirschend ihre Beiträge. Viele Haushalte lassen sich per Erinnerungsschreiben von der GEZ daran erinnern, dass die Gebühren fällig sind. Doch das kann jetzt tatsächlich teuer werden.

In Deutschland sind von der Änderung ca. 2,5 Millionen Bürger betroffen. Es geht vor allem um jene Verbraucher, die ihre Beiträge immer vierteljährlich entrichten. Dazu flatterte üblicherweise immer rechtzeitig ein Brief von der Gebührenstelle ins Haus. Doch genau diese schriftliche Zahlungsaufforderung wird es wohl nicht mehr geben.

Termine müssen eingehalten werden

Wer aber die Zahlungstermine der GEZ nicht einhalten kann, der riskiert hohe Strafgebühren. Denn anstatt der Zahlungserinnerung kommen künftig wohl nur noch schriftliche Zahlungsaufforderungen inklusive Mahngebühren ins Haus. In Zukunft werden nämlich die Zahlungserinnerungen nicht mehr per Brief verschickt.

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Das bedeutet, dass jeder Rundfunkbeitragsteilnehmer in Zukunft keine schriftlichen Aufforderungen jedes viertel Jahr erhält. Die Zahlungsaufforderungen werden in Zukunft nur noch einmal pro Jahr verschickt. Wer die Termine zur Zahlung der Beiträge verstreichen lässt, wird dann entsprechend gemahnt.

GEZ will Papier sparen

Die Einstellung der Erinnerungen per Brief sollen Kosten und Papier sparen. Doch eine Erinnerung per Email sei aktuell noch nicht möglich, so das Unternehmen. Es gibt also nur noch wenige Optionen für all jene Haushalte, die den Service der GEZ mit der vierteljährlichen Erinnerung bislang genutzt hatten.

Entweder man erteilt der Stelle die Einzugsermächtigung zur Abbuchung der fälligen Rundfunkbeiträge vom Konto, oder man bezahlt rechtzeitig selbständig die Beiträge. Mahnungen könnten jedoch sehr teuer werden, denn hier flattert dann die Zahlungsaufforderung per Post in den Briefkasten. Wer diese nicht beachtet kann sogar von der GEZ gepfändet werden.