Wegen besonderen Urlaubsmitbringsels: Es drohen bis zu 10 Jahre Haft

Auf einem Teppich im Wohnzimmer ist ein offener Koffer zu sehen. Im Hintergrund steht ein weiterer.
Symbolbild © istockphoto/seb_ra

Weil ein Mann sich ein besonderes Urlaubsmitbringsel mit nach Hause nahm, drohen ihm jetzt bis zu zehn Jahre Haft. Die Hintergründe dazu gibt es hier.

Wer eine Urlaubsreise antritt, bringt sich gern eine schöne Erinnerung mit. Ein Mann dachte dasselbe und wählte als Urlaubsmitbringsel etwas, wofür ihm jetzt bis zu zehn Jahre Haft drohen. Das steckt hinter dieser ungewöhnlichen Meldung.

Mitbringsel aus dem Urlaub als Erinnerung

Wer in den Urlaub fährt, möchte gern etwas aus dem besuchten Land oder der Region mit nach Hause nehmen. Es sind oft Kleinigkeiten, die uns an eine schöne Zeit in unserem Leben erinnern. Die schönen Stücke werden wie Schätze aufbewahrt und sicher auch einmal herumgezeigt. Viele Menschen machen sich gar keine Gedanken darüber, was sie eigentlich mitnehmen dürfen. Und genau hier ist eigentlich Vorsicht geboten, denn nur weil etwas herumliegt oder zum Beispiel beim Tauchen gefunden wird, heißt das nicht, dass solche Funde einfach mitgenommen werden dürfen. Dabei ist nicht die Rede von einfachem Sand.

Urlaubsmitbringsel können Haft zur Folge haben

Ein Familie aus Österreich hatte sich um all das keine Gedanken gemacht, als sie 2019 ihren Urlaub auf der griechischen Insel Rhodos verbrachte. Als sie tauchen ging, fanden die Kinder beim Schnorcheln einige Steinfragmente. Die Familie nahm diese mit zurück nach Österreich. Soweit war dies kein Problem. Doch der Familienvater wollte wissen, was er dort in den Händen hielt und ließ die Fragmente von Archäologen begutachten. Dies hat für ihn nun schwerwiegende Konsequenzen. Die beauftragten Archäologen fanden dann heraus, dass es sich bei den Steinfragmenten um Bruchstücke von Amphoren aus der Spätantike handelte.

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Darauf wurden die griechischen Behörden aufmerksam und stellten einen Strafantrag wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern. Die Fragmente wurden im Januar 2023 wohl schon beschlagnahmt und befinden sich in der griechischen Botschaft in Wien. Das Strafmaß erscheint für Außenstehende sehr hoch, doch Anita Gach vom Bundeskriminalamt erklärte dazu, dass antike Objekte in jedem Land streng geschützt seien. Dabei ist es irrelevant, ob sie sich im Boden oder unter Wasser befinden. Daher sollte jeder, der sich etwas mitnehmen möchte, darauf achten. Denn auch wenn es sich um Scherben eines Gefäßes oder um Steine von Statuen handelt, sind es dennoch Kulturgüter und diese dürfen nicht ausgeführt werden.