Weitere Corona-Lockerung tritt in Kraft für Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Das Brautpaar darf bei seiner Hochzeit wieder tanzen – die Gäste aber nicht.

«Auf Hochzeiten ist der Tanz des Brautpaars erlaubt, wenn die Tanzfläche so bemessen ist, dass mindestens 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen und sichergestellt ist, dass zwischen dem Brautpaar und den anderen Teilnehmern dauerhaft ein Abstand von mindestens 2,5 Metern eingehalten wird», heißt es in der seit Freitag gültigen Corona-Verordnung des Sozialministeriums zu privaten Veranstaltungen.

Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden sind seit kurzem wieder möglich, wenn bestimmte
Bedingungen eingehalten werden.

Das Sozialministerium in Stuttgart mahnt jedoch weiterhin zur Vorsicht: Abstand halten sei nach wie vor wichtig, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. «Wir appellieren deshalb an die Eigenverantwortung der Menschen, auch bei den jetzt in Kraft getretenen Lockerungen weiterhin vorsichtig zu sein», bekräftigte ein Sprecher.

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