
Die GEZ-Beiträge sollen wieder steigen. Die Erhöhung soll jedoch nicht so hoch ausfallen, wie bislang befürchtet. Außerdem ist noch etwas Zeit, bis die Entscheidung gefällt und der Rundfunkbeitrag angehoben wird.
GEZ-Beiträge sind für viele ein leidiges Thema. Beinahe jeder Haushalt in Deutschland ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Bürger das Angebot gar nicht nutzen. Nun steht auch noch eine Erhöhung an.
Erhöhung der GEZ-Beiträge fällt geringer aus, als gedacht
Der Rundfunkbeitrag, im Volksmund nach wie vor als GEZ-Gebühr bekannt, ist von fast allen Bürgern der Bundesrepublik zu entrichten. Immerhin finanzieren sich damit die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Nur unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich eine Befreiung der Beitragspflicht erwirken. Aktuell beläuft sich der monatliche Beitrag auf 18,36 Euro. Das sind 220,32 Euro im Jahr. Auf politischer Ebene wird derzeit über eine Reform diskutiert. Greift diese nicht, ist es gut möglich, dass sich der monatliche Betrag ab 2027 erhöht. Dem müssen jedoch auch erst alle 16 Bundesländer zustimmen. Dafür haben diese noch bis Ende 2026 Zeit.
Doch die Erhöhung soll nicht so hoch ausfallen, wie angenommen. Ging man bisher von künftig bis zu 19,51 Euro im Monat aus – also einem Anstieg von 1,15 Euro –, sieht die aktuelle Empfehlung schon deutlich annehmbarer aus. Derzeit ist geplant, die GEZ-Beiträge ab Januar 2027 auf 18,64 Euro pro Monat zu erhöhen. Das macht einen Unterschied von 28 Cent. Jährlich wären das 3,36 mehr an Rundfunkgebühren. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ermittelt, dass ARD und ZDF mehr Geld zur Verfügung haben als gedacht. Die Ausgaben der Sender seien weitaus geringer gewesen als geplant. Im Gegenzug zahlen immer mehr Haushalte ihre Beiträge.
GEZ-Beiträge: Ausstehende Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht
Immer wieder gibt es Beschwerden über die Beitragspflicht in Deutschland – insbesondere dann, wenn weder Radio noch die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender genutzt werden. Auch spielt es keine Rolle, ob im Haushalt überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist. Das heißt: Betroffene zahlen für eine Leistung, die sie nicht nutzen. Immer mehr fordern daher eine Abschaffung dieser Pflicht. Dem Bundesverwaltungsgericht liegt derzeit eine Klage gegen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags vor. Eine Entscheidung steht bislang aus. Auch ist davon auszugehen, dass das Gericht den Vorschlag der KEF dabei berücksichtigt.
(Quellen: GEZ, Beitragsservice Deutschland)














