
Der Fiskus ist nicht nur am „normalen“ Einkommen interessiert. Wer Geldgeschenke bekommt, hat ebenfalls eine steuerliche Pflicht. Unter folgenden Umständen erwartet das Finanzamt, dass Geldpräsente gemeldet werden.
Besondere Geschenke bleiben in Erinnerung. Bleibt die Meldung eines Geldgeschenks beim Finanzamt aus, droht jedoch eine böse Überraschung. Das ist zu beachten.
Meldepflicht beachten: Wer Geldgeschenke bekommt, sollte aufpassen
Ob selbstgemachte Präsente, Schmuck oder Gutscheine ‒ Jahr für Jahr gilt es, sich etwas Neues für die Liebsten zu überlegen, um sie an Geburts- und Feiertagen zu überraschen. Dabei haben auch Geldgeschenke ihre Vorzüge. Wer Bares verschenkt, lässt dem Beschenkten die Freiheit, sich selbst etwas zu kaufen oder das Geld zum Beispiel anzulegen.
Ganz ohne Risiko sind solche Überraschungen allerdings nicht. Der Fiskus mischt unter bestimmten Umständen mit. Bei hohen Geldbeträgen kann das Finanzamt sogar eine Steuerhinterziehung vermuten. Dann müssen Betroffene mit einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Geld als Geschenk: Wann Handlungsbedarf besteht
In Deutschland sind Schenkungen grundsätzlich steuerfrei, wenn man eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Freibeträge hängen dabei nicht nur von der Höhe der Summe, sondern auch vom Grad der Verwandtschaft ab. Zum Beispiel können sich Geschwister bis zu 20.000 Euro steuerfrei schenken. Etwas großzügiger ist das Finanzamt bei Eltern, die ihren Kindern ein Geldgeschenk machen. Der steuerfreie Betrag beläuft sich auf 400.000 Euro pro Kind. Wenn Ehegatten sich ein solches Geschenk machen, liegt die Grenze bei 500.000 Euro.
Sofern Großeltern ihre Enkelkinder beschenken, bleiben bis zu 200.000 Euro steuerfrei. Wenn große Summen verschenkt werden, müssen unter diesen Umständen sogar Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke angezeigt werden. Ansonsten müssen kleinere Summen im Rahmen solcher Anlässe nicht gemeldet werden. Alle Freibeträge gelten für insgesamt zehn Jahre. Schenkt eine Großmutter ihrem Enkel zum Beispiel 170.000 Euro und zeigt sie sich nach zwei Jahren noch einmal von ihrer großzügigen Seite mit einem weiteren Geldgeschenk in Höhe von 60.000 Euro, liegt man bei 230.000 Euro. Das würde bedeuten, dass 30.000 Euro versteuert werden müssen. Wichtig ist, eine Schenkung innerhalb von drei Monaten zu melden ‒ und das müssen nicht nur Beschenkte, sondern auch Schenkende tun.














