Wichtige Post bei Millionen Bürgern: Auszahlung ab Dezember

Die Hände eines Mannes, die Geldscheine zählen und die Banknoten dabei sorgfältig sortieren. Es sind mehrere Scheine zu sehen, darunter ein 50-Euro-Schein und mehrere 100-Euro-Scheine.
Symbolbild © istockphoto/sanjagrujic

Beim Thema Rente stehen in Kürze einige Änderungen an. Ab Dezember sollen die pauschalen Rentenzuschläge für Millionen Rentner wegfallen. Die Auszahlung wird nach dem 30. November anders berechnet.

Ab Dezember müssen rund drei Millionen betroffene Rentner mit Änderungen bei der monatlichen Auszahlung rechnen. Die pauschalen Rentenzuschläge entfallen. Stattdessen gibt es individuelle Berechnungen.

Änderungen: Das Aus für die Rentenzuschläge

Die Bundesregierung hat kürzlich einige Neuerungen beim Thema Rente vorgenommen. Diese greifen bereits ab dem 1. Dezember 2025. Wenn noch nicht geschehen, erhalten die Betroffenen bis zum 30. November den Bescheid über die geänderten Auszahlungen. Selbst muss man dafür nichts tun; alles läuft automatisch. Noch bekommen Rentner, die schon vor 2019 Erwerbsminderungsrente erhielten, jeden Monat gesondert Zuschlag gezahlt. Diesen gibt es seit Juli 2024 und er soll einen finanziellen Ausgleich zu den Beziehern darstellen, die nach 2019 in Rente gingen und mehr Geld bekamen.

Nun tritt ein individuelles Berechnungsverfahren in Kraft, das die Rentenzuschläge ersetzen soll. Demnach gibt es dann nur noch eine Zahlung im Monat statt zwei. Ausgehend von den Daten, die der Deutschen Rentenversicherung vorliegen, errechnet sich eine individuelle Rente, und es gibt keinen Pauschalbetrag mehr. In den meisten Fällen soll die Änderung nicht negativ ausfallen. Für viele Menschen könnte das sogar mögliche Nachzahlungen zu ihren Gunsten bedeuten, wenn die bisherigen Zuschläge zu niedrig ausgefallen sind.

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Ab dem Dezember gibt es die neue Auszahlung

Die bisherigen Rentenzuschläge sind künftig in den Rentenbetrag inkludiert, wodurch dieser steigt. Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, bekommen eine Erhöhung um 7,5 Prozent. Für Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gestartet sind, gibt es immerhin eine Erhöhung von 4,5 Prozent. Außerdem wächst der Betrag bei zukünftigen Rentenerhöhungen automatisch mit. Ein weiterer positiver Punkt: Ergibt die Neuberechnung eine Differenz zugunsten der Rentenversicherung, müssen Betroffene dennoch keine Nachzahlung leisten.

Bei der Hinterbliebenenrente sieht dies nicht so rosig aus. Bisher galt der Zuschlag bei der Witwen- und Witwerrente nicht als Einkommen. Doch mit der Integration gibt es auch hier ab Dezember eine Änderung – die leider negativ für die Empfänger ausfallen könnte. Bei der Hinterbliebenenrente gibt es eine Einkommensanrechnung, und genau dort berücksichtigt die Rentenversicherung die Zuschläge nun. In jedem Fall sollte man den neuen Rentenbescheid zeitnah und sorgfältig prüfen, da die Widerspruchsfrist nur vier Wochen beträgt.

(Quellen: Erwerbsminderungsrente, Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband Deutschland, Bundesregierung)