Wichtiger Termin beim Finanzamt – „Doppelte Kosten drohen jetzt“

Ein schlichter, weißer Wandkalender ist in der Nahaufnahme auf einen Monat mit 31 Tagen zu sehen. Die Kachel mit dem 31. Tag des Monats ist mit einer roten Umrandung markiert, sodass es scheint, als sei dieser Tag wichtig.
Symbolbild © istockphoto/Antoniooo

Steuerzahler aufgepasst! Einen wichtigen Termin beim Finanzamt darf man auf keinen Fall verpassen. Wer nicht daran denkt, muss unter Umständen mit doppelten Kosten rechnen. Und dies kann teuer werden.

Wer einen wichtigen Termin beim Finanzamt verpasst, muss nun mit erhöhten Kosten rechnen. Dabei gilt wie immer in Deutschland: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und auch andere Ausreden werden nicht akzeptiert.

Auf keinen Fall die Frist verpassen: Ärger droht für Steuerzahler

Egal, ob man selbständig ist oder in abhängiger Beschäftigung arbeitet: Steuern ans Finanzamt zahlen müssen wohl die meisten Menschen hierzulande. Selbst wer für eine gewisse Zeit im Jahr Bürgergeld oder andere Einkommensersatzleistungen erhält, muss diese in der Steuererklärung angeben. Auch in diesem Jahr wird die Frist für die Steuererklärung für all diejenigen, die sie abgeben müssen, wieder eine wichtige Rolle spielen. Wer die Erklärung alleine macht, muss sie für das vergangene Jahr bis zum 31. Juli 2026 abgegeben haben. Sucht man sich Hilfe bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027. Wer diese Frist versäumt, muss mit Säumniszuschlägen und teuren Schätzungen rechnen. Doch es gibt noch ein anderes wichtiges Datum, das man auf keinen Fall verpassen darf.

Lesen Sie auch
Rente reicht nicht mehr: Senioren sollen Nebenjob aufnehmen

Termin beim Finanzamt: Auf keinen Fall vergessen!

Diese Termine betreffen vorwiegend Selbständige und Freiberufler. Wer nämlich ein gewisses Einkommen im Jahr erzielt hat, kann zu Vorauszahlungen aufgefordert werden. Diese finden in der Regel vierteljährlich statt und müssen bis zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember erfolgt sein. Liegen diese Daten auf einem Feiertag oder fallen sie auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Noch vor Jahren wurden die Betroffenen vom Finanzamt an diese Zahlungstermine erinnert. Doch seit einiger Zeit haben die Ämter diese Schreiben eingestellt. Bayern tat dies als letztes Bundesland und hat die Steuerpflichtigen auch nicht darüber informiert. Das bedeutet, dass man nun selbst an diese Termine denken muss. Überzieht man diese und die dreimonatige Schonfrist, werden Säumniszuschläge fällig. Und das kann richtig teuer werden. Experten empfehlen daher, sich diese Fristen selbst im Kalender zu notieren. Wer gut organisiert ist, sollte mit dieser Neuerung kein Problem haben.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Lohnsteuerhilfe Bayern)