Wildtier-Begegnung: Bürgern drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Zwei Frauen laufen zusammen einen Waldweg, umringt von Bäumen, entlang. Vor ihnen im Wald ist eine helle Lichtung zu sehen und ihr Wanderausflug hat wohl diese zum Ziel. In dem Wald leben gefährliche Wildtiere.
Symbolbild © istockphoto/Grzegorz Januszewicz

Wer diesem Wildtier begegnet, sollte aufpassen und eine Sache auf gar keinen Fall tun! Wer sich nicht daran hält, dem drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

Gerade bei einem schönen Spaziergang im Herbst begegnet man wieder vermehrt Wildtieren. Bei allen sollte man jedoch sehr vorsichtig sein und nicht näher herangehen. Doch für ein Wildtier gilt eine besondere Vorsichtsmaßnahme und sogar ein Verbot. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Wildtier kann massive Schäden anrichten

Man mag es kaum glauben, wenn man dieses putzige Wildtier sieht. Es gehört schon lange zu den Arten, die in Deutschland vertreten sind. Wohl die wenigsten Menschen könnten diesem Tier wohl etwas antun. Denn es schaut so niedlich und harmlos aus. Doch wer das Tierchen schon einmal in seiner Nähe hatte, weiß, was es alles anrichten kann. Das Wildtier hinterlässt große Schäden und sorgt für absolutes Chaos. Und das ist längst nicht alles.

Das sollte man auf keinen Fall tun – und viele tun es trotzdem

Es hat süße Knopfaugen, eine Räubermaske und sieht zum Kuscheln aus: der Waschbär. Doch so niedlich er für viele Menschen auch ist, so viel zerstört er auch. Dabei machen sich die Tiere ihr Gedächtnis zunutze. Denn sie merken sich, wo es etwas zu fressen gibt, und bauen sich in der Nähe ihren Unterschlupf. Deshalb steht es in allen sechzehn Bundesländern unter Strafe, die Tiere zu füttern. Wer dies trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

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Grund für diese harte Maßnahme ist, dass die Wildtiere inzwischen zu einer echten Plage geworden sind. Sie breiten sich rasant aus und gelten als invasive Art, da sie das Ökosystem schädigen. Jäger dürfen die Tiere zwar – unter Beachtung der Schonzeiten in den jeweiligen Bundesländern – töten. Doch die Population reagiert auf diese Dezimierung mit noch mehr Nachwuchs. Wer eigenhändig und ohne vorliegende Erlaubnis einen Waschbär tötet, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen. Allgemein gilt: Wenn man einem Waschbären begegnet, sollte man dem Drang widerstehen, sich ihm zu nähern und ihn zu streicheln. Er ist zwar nicht angriffslustig, überträgt aber Tollwut und andere Infektionskrankheiten.