Wintereinbruch: Einfach Streuen bei Glätte – Bußgeld bis 50.000 droht

Streudienst im Wintereinsatz.
Symbolbild © istockphoto/Elmar Gubisch

Durch den Wintereinbruch kam auch jede Menge Glatteis in Deutschland auf. Schnell greift man da zum Eimer mit Streusalz. Doch das Thema Winterdienst kann empfindlich teuer werden, denn ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro droht.

Warnungen vor glatten Straßen und viel Blitzeis haben dafür gesorgt, dass vielerorts gar nichts mehr ging. Doch Vorsicht! Wer eigenmächtig zum Streusalzeimer greift, dem kann ein Bußgeld drohen.

Nicht einfach streuen

Es ist ein gängiges Bild auf Deutschlands Straßen und Gehwegen. Sobald der Schnee fällt und es glatt wird, kommt das Streugut zum Einsatz. Eimerweise werfen die Bürger die Mischungen auf die Straßen und Fußwege. Generell hat jeder eine Schneeräumpflicht und muss für eine gute Sicherheit sorgen.

Doch nicht immer kann man einfach Streugut auf die Wege werfen. Während Streudienste und Winterdienste mit professioneller Ausstattung und Fahrzeugen die Straßen freimachen, sollte jeder Mieter und Eigentümer seiner Pflicht ebenfalls nachkommen. Dabei muss aber das richtige Material verwendet werden.

Achtung! Das ist verboten!

Wer im Winter mit Salz streut, der macht sich strafbar. Denn Salz ist sowohl sehr gefährlich für Hunde und andere Tiere als auch für die Umwelt absolut schädlich. Durch das Ausstreuen landet das Salz im Boden und sickert ab ins Grundwasser. Gestreut werden darf mit Salz fast nirgendwo mehr.

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Erlaubt sind generell nur umweltfreundlichere Streuvarianten. Diese kann man in Baumärkten oder auch Fachmärkten erstehen. Um sich konkret an die Regeln halten zu können, wann gestreut und geräumt werden muss und vor allem in welchem Zeitraum, sollte man sich immer in die Regeln einlesen, die für das jeweilige Bundesland gelten.

Das kann teuer werden

Wer seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt, dem drohen ebenfalls empfindliche Bußgelder. In manchen Bundesländern reichen diese bis zu 50.000 Euro. Übrigens: Sowohl Mieter als auch Eigentümer sind verpflichtet, dem Winterdienst nachzukommen.

Auch wenn man in einem Bundesland lebt, bei dem das Bußgeld für die Vernachlässigung nur 500 Euro beträgt, sollte man zum Allgemeinwohl besser seiner Pflicht nachkommen. Ein Sturz auf Glatteis kann schwere und sehr schmerzhafte Folgen haben.