Wohl Steuerfrei: Millionen Bürger bekommen zweite Energiepauschale

Eine Fotomontage bestehend aus dem Thermostat einer Heizung, blauem Gas von einem Herd und barem Geld in Form von verschiedenen Euro-Scheinen. Die Heizkosten in Deutschland stehen kurz vor einer Explosion.
Symbolbild © istockphoto/filmfoto

Manche Bürger können von einer doppelten Zahlung der Energiepauschale profitieren. Dabei sind sogar 500 Euro steuerfrei drin.

500 Euro, steuerfrei, auf das Konto. Diesen Geldsegen erhalten zahlreiche Bürger, denn sie dürfen die Energiepauschale doppelt erhalten.

Energiepauschale zweimal erhalten

In Deutschland erhalten ca. drei Millionen Menschen eine zweite Auszahlung der Energiepauschale. Wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllen, sind bis zu 500 Euro steuerfrei als Sonderzahlung möglich.

Durch das Entlastungspaket 3 und die damit beschlossenen Auszahlungen, können Millionen Verbraucher darauf hoffen, eine zweite Pauschale ausgezahlt zu bekommen. Dies betrifft einen bestimmten Personenkreis.

300 Euro für jeden

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht vor, dass jeder Verbraucher 300 Euro als Entlastungspauschale erhält. Diese wird als Energiepauschale deklariert und soll die sehr hohen Energiekosten abfangen.

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Allerdings dürfen sich drei Millionen Menschen in Deutschland doppelt freuen, denn sie können von einer zweiten Sonderzahlung in diesem Rahmen profitieren. Da die Energiepauschale steuerfrei bezahlt wird, können sie bis zu 500 Euro steuerfrei erhalten.

Ausnahme zur doppelten Energiepauschale

Grundlegend ist eine zweifache Auszahlung der Energiepauschale nicht gestattet. Jedoch gibt es eine Ausnahme, die dazuführen kann, dass man dennoch die doppelte Pauschale beziehen kann. Minijobber könnten eine Energiepauschale zweimal erhalten.

Wer als Student einen Minijob ausführt, der kann 500 Euro als Energiepauschale bekommen. Die Pauschale von 300 Euro wird den Studenten mit Minijob über das Gehalt bezahlt. Doch Studenten erhalten auch vom Staat eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro. Wird eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten, sind beide Zahlungen steuerfrei.