Wohnungskrise: 91-Jährige verliert nach 53 Jahren ihr Zuhause

Auf dem Bild ist eine ältere Dame zu sehen, die im Rollstuhl sitzt und in ihrer Wohnung eine Blume gießt. Sie kümmert sich liebevoll um die Pflanze.
Symbolbild © istockphoto/Halfpoint

Viele Senioren verbringen ihren Lebensabend allein, weil der Partner bereits gestorben ist. Dann gewinnt das eigene Zuhause oft stärker an Bedeutung, denn gewohnte Umgebung gibt Sicherheit im Alltag. Für eine Seniorin wird es jetzt ernst: Sie soll ihre Wohnung räumen.

Für Senioren bleibt das Zuhause ein Stück Lebensgeschichte

Viele Menschen möchten möglichst lange dort wohnen bleiben, wo sie ihr Leben aufgebaut haben. Dort kennen sie die Umgebung, haben Erinnerungen gesammelt und oft über Jahrzehnte Beziehungen zu Menschen in der Nachbarschaft entwickelt. Ein vertrautes Zuhause kann im Alter Halt geben und den Alltag erleichtern. Bei Katharina Bolte verbindet sich diese Frage besonders deutlich mit ihrer Lebensgeschichte. Die Kölnerin lebt seit Jahrzehnten in derselben Wohnung. Dort zog sie ihre Kinder groß und führte gemeinsam mit ihrem Mann einen Friseursalon in der Nähe. Auch nach seinem Tod blieb sie in ihrer Wohnung.

91-Jährige verliert ihr Zuhause

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Als Katharina Bolte 21 Jahre alt war, zog sie in die Scheffelstraße nach Köln-Lindenthal. Heute ist sie 91 und lebt noch immer dort. Seit 53 Jahren bewohnt sie die rund 60 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung. In diesen Jahrzehnten veränderte sich ihr Leben, doch ihre Adresse blieb gleich. Nach dem Tod ihres Mannes blieb sie in der Wohnung. Inzwischen ist sie die letzte Bewohnerin des Mehrfamilienhauses. Der neue Eigentümer, die Immobiliengesellschaft Start Living, möchte das Gebäude abreißen und an seiner Stelle neu bauen. Das Landgericht Köln entschied am 20. August zugunsten des Eigentümers.

Mit dem Neubau verbindet der Eigentümer konkrete Pläne: Nach Angaben auf der Unternehmensseite sollen sieben Wohnungen und zusätzlich drei Stadthäuser im Hinterhof entstehen. Zuvor habe das Unternehmen Bolte mehrere andere Wohnungen in Köln angeboten und zusätzlich eine finanzielle Abfindung in Aussicht gestellt. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Nach dem Urteil steht fest, dass die Seniorin ihre Wohnung räumen muss, eine konkrete Auszugsfrist gibt es bislang nicht.

(Quellen: Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)