Wütend! Abgeordnete wollen neue Ausgangssperre in Karlsruhe kippen

Symbolbild © istockphoto/Dennis Gleiss

Mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses wollen gegen die Ausgangsbeschränkungen im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

«Bei der Ausgangssperre ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt», sagte Sven Kohlmeier von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus am Freitag. «Es werden pauschal Grundrechte
eingeschränkt, ohne dass es Evidenzen gibt, dass das dem Gesundheitsschutz dient.» Der Staat müsse aber darlegen, warum die Einschränkung von Grundrechten in diesem Fall verhältnismäßig sei. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» (online) am Freitag darüber berichtet.

Auch der FDP-Abgeordnete Stefan Förster sagte am Freitag, er halte die Maßnahme nicht für verhältnismäßig und schließe sich der Klage an. Zwischen dem Nutzen solcher Maßnahmen und den Einschränkungen von Freiheitsrechten müsse abgewogen werden. Die Fraktionsvorsitzende der Linken in Berlin, Anne Helm, und der rechtspolitische Sprecher der Partei, Sebastian Schlüsselburg, betrachten die umstrittene Regelung ebenfalls als verfassungswidrig.

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Die umstrittene Notbremse greift ab Samstag automatisch für alle Landkreise und Städte, in denen am vergangenen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wurde. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner es binnen einer Woche gab. In Kommunen, in denen die Notbremse greift, dürfen Menschen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr die Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Alleine Spazieren gehen und Joggen sind bis 0.00 Uhr erlaubt. (dpa)