Der Sommer steht vor der Tür und gerade Menschen in Dachgeschosswohnungen ächzen schon. Eine zu hohe Temperatur in der Wohnung kann ein großes Problem sein. In bestimmten Fällen kann man deswegen sogar weniger Miete zahlen.
Eine zu hohe Temperatur in der Wohnung kann den Sommer zur Qual machen. Wer in einer Dachgeschosswohnung wohnt, die viel zu warm ist, kann aber dagegen vorgehen. Im besten Fall drückt die Hitze sogar die Miete nach unten.
Zu hohe Temperatur in der Wohnung: Ab diesem Wert wird es kritisch
Grundsätzlich hat jeder Mieter die Möglichkeit, aufgrund von Mietmängeln weniger Miete zu zahlen als vereinbart. Das bedeutet, dass die Wohnung nicht mehr in dem laut Vertrag vereinbarten Zustand ist und nicht mehr sachgemäß genutzt werden kann. Dazu zählen bauliche Mängel wie eine defekte Heizung und undichte Fenster, aber auch ein defekter Aufzug oder Ratten im Keller gehören dazu. Bei gravierenden Mietmängeln hat der Mieter das Recht auf Schadensersatz oder eine Mietminderung.
Eine zu hohe Temperatur in der Wohnung gilt grundsätzlich erstmal nicht als Mietmangel. Es gibt aber verschiedene Gerichtsurteile, die dem Mieter mehr Rechte eingestehen. Vor allem dann, wenn der Wärmeschutz in der Wohnung mangelhaft ist. Wäre die Hitze vermeidbar gewesen und sind Mieter über einen längeren Zeitraum einer Temperatur von über 26 Grad ausgesetzt, besteht die Chance auf eine Mietminderung. Diese sollte man aber nie selbst durchführen, sondern mit Hilfe eines Anwalts oder eines Gerichts im Ernstfall abklären lassen.
Wohnung zu warm: So viel Geld können Mieter sparen
Heißt: Nicht einfach nach eigenem Ermessen weniger Geld zahlen, ohne vorher mit dem Vermieter gesprochen zu haben. Denn auch die Rechtsprechung betont immer wieder, dass es sich stets um eine Einzelfallprüfung handelt. Also trotz ähnlicher Temperaturen in zwei verschiedenen Wohnungen kann einem Mieter eine Mietminderung zustehen, dem anderen aber nicht. Denn: Wer eine Dachgeschosswohnung bezieht, muss laut Gerichten grundsätzlich damit rechnen, dass die Temperaturen stärker ansteigen als in anderen Wohnungen.
In der Regel dürfen Mieter im Bestfall mit einer Mietminderung von 10 bis 20 Prozent rechnen. Wer ähnliche Ansprüche gegenüber seinem Vermieter geltend machen möchte, sollte die Temperaturen in der Wohnung regelmäßig protokollieren und vor dem Gang zum Anwalt den Vermieter schriftlich informieren. Im besten Fall lässt sich dieser von selbst auf eine Mietminderung ein – oder installiert einen besseren Wärmeschutz in Form von Dämmung, modernen Fenstern oder Sonnenschutz.