“Zu verschenken” – Auf die Straße gestellt: 5.000-Euro-Strafe droht

Das Bild zeigt eine Ansammlung verschiedener Gegenstände, die im Freien auf einem Gehweg direkt an einer hellen Wand abgestellt wurden. Links im Bild steht ein kleiner, rot-orangefarbener Hocker mit gepolsterter beiger Sitzfläche. Daneben befindet sich ein schmaler, vierstöckiger Holzschubladenschrank in ähnlichem Farbton.
Symbolbild © imago/ Seeliger

Wer kennt es nicht: Beim Aufräumen findet man eine Menge Sachen, die man nicht mehr gebrauchen kann, und steht vor der Frage: Wohin damit? Viele greifen dann zur einfachsten Möglichkeit – sie stellen eine Kiste mit den Sachen vor die Haustür. Allerdings drohen dafür Strafen bis zu 5.000 Euro.

Alte Sachen, die man nicht mehr braucht, auf die Straße zu stellen, damit sich jemand anders darüber freuen kann. Klingt logisch, oder? Tatsächlich droht hierfür jedoch eine Strafe, die bis zu 5.000 Euro betragen kann.

Hohe Bußgelder: Legale Erlaubnis erforderlich

Es gibt etwas, was viele nicht wissen: Wenn man eine Kiste mit Gegenständen auf die Straße stellt, kann das zu hohen Bußgeldern führen. Auch wenn man etwas Gutes tun möchte, damit die Möbel oder andere Gegenstände einen neuen Besitzer finden, sollte man auf eine andere Lösung zurückgreifen. Denn in manchen Fällen droht tatsächlich eine bis zu 5.000 Euro hohe Strafe, abhängig vom Gegenstand. Hier gibt es bestimmte Dinge, die man unbedingt beachten sollte.

Wer den legalen Weg einschlagen möchte, kann beim zuständigen Ordnungsamt eine Erlaubnis einholen. Als Alternative kann man außerdem auf andere Methoden zurückgreifen, wenn man bestimmte Gegenstände loswerden möchte. Mittlerweile gibt es viele Plattformen zum Tauschen, Verkaufen oder Verschenken. Wenn es schnell gehen muss, kann man Gegenstände, Klamotten oder Möbelstücke, die sich noch in einem guten Zustand befinden, an bestimmte Organisationen oder Einrichtungen spenden. So tut man ebenfalls etwas Gutes.

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Strafe droht: Vorschriften müssen eingehalten werden

Wer eine Kiste mit seinen Gegenständen, die zu verschenken sind, auf die Straße stellt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt man hat nicht im Vorhinein eine Genehmigung beantragt. Die vermeintlich gute Tat kann schnell sehr teuer werden, sodass man sich im Nachhinein über das Abstellen der Kiste ärgert.

So darf die Kiste beispielsweise keineswegs die Straße blockieren. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrräder müssen ohne Behinderung passieren können. Zudem darf die Kiste nicht länger als 24 Stunden auf der Straße stehen. In der Kiste dürfen sich zudem ausschließlich Gegenstände befinden, die noch zu gebrauchen sind und die sich in einem guten Zustand befinden. Alles andere muss ordnungsgemäß entsorgt werden.