Scheinbar erhielten Millionen Menschen in Deutschland zu wenig Unterstützung vom Staat.
Millionen Menschen in Deutschland bekamen die Energiepauschale als Unterstützung ausgezahlt. Doch scheinbar kam durch die Besteuerung viel zu wenig Geld bei den Deutschen an. Jetzt liegt der Fall vor Gericht.
Zu wenig Geld
Im Jahr 2022 schossen die Energiepreise in die Höhe und so hatten viele Haushalte plötzlich mit den gestiegenen Kosten zu kämpfen. Als Unterstützung führte der Staat daraufhin die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) ein, bei der Verbraucher einmalig 300 Euro ausgezahlt bekamen. Gedacht war die Pauschale dabei für alle Erwerbstätigen und Rentner hierzulande. Die Auszahlung erfolgte für Arbeitnehmer am 01. September und für Rentner am 01. Dezember meist automatisch mit der Überweisung der üblichen Leistungen beziehungsweise Gehälter.
Zunächst freuten sich viele über die willkommene Unterstützung, doch dann kam die Überraschung. Denn die Menschen in Deutschland mussten den ausgezahlten Betrag versteuern. Dadurch, dass der Betrag der Einkommensteuer unterliegt, wurde jedoch der persönliche Steuersatz eines jeden Bürgers angewendet. In Folge erhielt im Endeffekt jeder Deutsche einen anderen Netto-Betrag. Aktuell ist unklar, ob die Besteuerung so rechtens war. Die Handhabung der Pauschale wird nun vor dem Finanzgericht in Münster diskutiert.
Unterschiedliche Besteuerung
Experten erklären, dass der Betrag in der Steuererklärung bei allen Arbeitnehmern unter dem Punkt “Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit” ausgewiesen wurde. Und auch bei Selbstständigen und Rentnern tauchte die Pauschale als Einkunft auf, denn eingetragen werden musste sie unter “sonstige Einkünfte”. Fraglich ist jetzt, ob die zur Unterstützung dienende Auszahlung damit richtig eingeordnet wurde, denn nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) handelt es sich dabei nicht um einen Lohn für geleistete Arbeit.
Infolgedessen kann es sein, dass die Menschen in Deutschland durch die falsche Besteuerung zu wenig Geld ausgezahlt bekommen haben. Das Musterverfahren in Münster läuft aktuell unter dem Aktenzeichen 14 K 1425/23 und Verbraucher können auf eine Nachzahlung hoffen. Falls das Gericht entscheidet, dass die Besteuerung nicht rechtens war, könnte es im Nachgang Geld zurückgeben. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ganze entwickelt.