
Die Faschingszeit ist für viele Jugendliche ein Anlass zum Feiern und für Sorglosigkeit. Dennoch greifen auch während der närrischen Tage klare Regeln, die dem Schutz junger Menschen dienen. Die Polizei verstärkt Kontrollen.
Weder Kostüme noch Umzüge oder Partys setzen geltendes Recht außer Kraft. Gerade weil öffentliche Feiern, Straßenfeste und private Veranstaltungen zunehmen, braucht es Orientierung und Grenzen. Fasching schafft damit keinen rechtsfreien Raum, sondern verlangt ein bewusstes Handeln aller Beteiligten.
Jugendschutzgesetz gibt klare Regeln für Alkohol vor
Jugendliche benötigen Schutz, Erwachsene tragen Verantwortung. Wer feiert, muss daher auch Rücksicht nehmen. Das gilt für Veranstalter ebenso wie für Eltern und das soziale Umfeld. In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz eindeutig, ab welchem Alter Jugendliche Alkohol konsumieren dürfen. Bier, Wein und weinähnliche Getränke dürfen Jugendliche ab 16 Jahren kaufen und trinken. Hochprozentiger Alkohol bleibt hingegen erst ab 18 Jahren erlaubt. Darüber hinaus untersagt das Gesetz die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder unter 16 Jahren vollständig. Erwachsene dürfen diese Regeln weder umgehen noch relativieren. Veranstalter und Gastgeber müssen das Alter prüfen und Verantwortung übernehmen.
Polizei verstärkt Kontrollen: Jugendschutz bleibt Pflicht
Gerade in der Faschingszeit geraten diese Vorgaben jedoch häufig unter Druck. Ausgelassene Stimmung, große Menschenmengen und Alkohol im öffentlichen Raum führen dazu, dass Regeln ignoriert oder bewusst umgangen werden. Immer wieder schenken Erwachsene alkoholische Getränke an Minderjährige aus oder sehen weg, wenn Jugendliche konsumieren. Auch soziale Dynamiken verstärken dieses Verhalten, denn Gruppenzwang und fehlende Kontrolle spielen eine zentrale Rolle. Hinzu kommt, dass manche Erwachsene Fasching als Ausnahmezustand begreifen und Verantwortung abgeben. Diese Haltung erhöht Risiken für Jugendliche erheblich. Alkohol wirkt bei jungen Menschen stärker und unberechenbarer. Deshalb braucht es gerade in dieser Zeit Aufmerksamkeit, Konsequenz und klare Entscheidungen.
Vor diesem Hintergrund richtet die Polizei ihren Blick verstärkt auf den Jugendschutz während der Faschingszeit. Sie macht deutlich, dass Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und illegale Substanzen Kinder und Jugendliche gefährden. Polizeibehörden fordern deshalb alle Beteiligten auf, Verantwortung zu übernehmen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eltern, Veranstalter und Bezugspersonen sollen nicht wegsehen, sondern aktiv eingreifen. Der Jugendschutz gilt uneingeschränkt und kennt keine zeitlichen Ausnahmen. Mit klarer Präsenz und gezielter Ansprache will die Polizei präventiv wirken. Ziel bleibt es, junge Menschen zu schützen und Risiken zu minimieren – auch dann, wenn ausgelassen gefeiert wird.
(Quellen: Polizei Bayern, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














